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Neben Präsidium bzw. Rektorat und Senat gibt es mit dem Hochschulrat an fast allen deutschen Hochschulen ein weiteres Leitungsgremium. In wieweit sich dessen Rechte und Pflichten vom klassischen Aufsichtsrat eines Unternehmens unterscheiden, beleuchten Ulrich Müller und Frank Ziegele in einem Gastbeitrag für das neu erschienene Handbuch Hochschulmanagement.

Seit den 1990er Jahren haben – mit Ausnahme von Bremen – alle deutschen Länder Hochschulräte eingeführt. Je nach Bundesland variieren dabei Bezeichnung und Kompetenzen des jeweiligen Gremiums. Diese Leitungsorgane wurden in den Ländern mehr oder weniger explizit in Anlehnung an Führungsstrukturen der Wirtschaft gestaltet. In ihrem Artikel „Rechte und Pflichten eines Hochschulrats im Vergleich zum Aufsichtsrat“ vollziehen Ulrich Müller und Frank Ziegele vom CHE eine detaillierte Analyse der beiden Gremien aus Wissenschaft und Wirtschaft.

Der systematische Vergleich der Rahmenbedingungen und Rollen von Hochschulratsmodellen mit dem Referenzmodell Aufsichtsrat kommt zu dem Ergebnis, dass zwischen Hochschulräten und Aufsichtsräten sowohl deutliche Parallelen als auch klare Unterschiede bestehen.

Die Grundfunktion der Beratung und Beaufsichtigung etwa ist eine bedeutsame Gemeinsamkeit. Aufsichtsräte können dagegen über den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) mehr als Hochschulräte bisher von einer fortgeschrittenen Diskussion um Standards und Erfahrungswerten profitieren.

Auch der Ansatz von Aufsichtsräten, sich an Erfolgs-Kennzahlen zu orientieren, könnte Hochschulen anregen, zielorientierte Berichtssysteme zu installieren. Diese müssten jedoch wissenschaftsadäquate Erfolgsmaßstäbe zugrunde legen. Das Fazit der beiden Autoren ist: „Managementansätze aus der Wirtschaft lassen sich keinesfalls 1:1 übertragen, auch und gerade nicht in Bezug auf Hochschulräte“.

Ziegele, Frank; Müller, Ulrich: Rechte und Pflichten eines Hochschulrats im Vergleich zum Aufsichtsrat, in: Volker Breithecker, Urte Lickfett, Jens Radde (Hrsg.): Handbuch Hochschulmanagement, Berlin, S. 101-136

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Der Artikel „Rechte und Pflichten eines Hochschulrats im Vergleich zum Aufsichtsrat“ ist Teil des Handbuches Hochschulmanagement, das im Mai 2018 im Erich Schmidt Verlag erschienen ist. Herausgeber des Handbuches, das auf 583 Seiten praxisnahe Informationen und Expertenwissen aus den Bereichen Hochschulsteuerung, Governance und Bilanzierung / Steuern bündelt, sind Volker Breitheck, Urte Lickfett und Jens Radde. Das Handbuch Hochschulmanagement kann zum Preis von 98 Euro in gedruckter oder digitaler Form unter folgendem Link bestellt werden: http://www.esv.info/978-3-503-17687-8

Fotocredit: Cover Handbuch Hochschulmanagement und die CHE Autoren Ulrich Müller und Frank Ziegele (rechts) | Fotos: Erich Schmidt-Verlag, Dominique Zapfe-Nolte, David Ausserhofer

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Rechte und Pflichten eines Hochschulrats im Vergleich zum Aufsichtsrat 28. Juni 2018 0.00 KB 1985 downloads

Ziegele, Frank; Müller, Ulrich: Rechte und Pflichten eines Hochschulrats im Vergleich...

Ulrich Müller

Leiter politische Analysen

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Assistenz:
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Arbeitsschwerpunkte:
Hochschulräte, Individuelle Studienfinanzierung / Studienkredite, Studienbeiträge, Student Services / Studentenwerke, Landeshochschulgesetze, Reformmonitoring, staatliche Steuerung

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