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Ulrich Müller, Mitglied der Geschäftsleitung des CHE Centrum für Hochschulentwicklung, hat am Donnerstag vor dem Bildungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages zum geplanten neuen Hochschulrecht Stellung genommen.

Grundlage der Anhörung ist der von der schwarz-grünen Landesregierung aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher und anderer Vorschriften“ (Drs. 20/4703). Das CHE begrüßt die Reform insgesamt: Schleswig-Holstein entwickelt damit ein in vielen Punkten bereits gut aufgestelltes Hochschulrecht weiter. Positiv bewertet das CHE unter anderem die Stärkung des Transfers und die Abschaffung des Erweiterten Senats. So begrüßt das CHE, dass Hochschulen künftig selbst über Größe und Zusammensetzung ihrer Senate und Fachbereichskonvente entscheiden können. Auch weitere geplante kleinere Deregulierungen weisen aus Sicht des CHE in die richtige Richtung.

Bei der Hochschulautonomie sieht Müller allerdings noch Spielraum für weitergehende Reformen. „Schleswig-Holstein macht bei der Hochschulsteuerung schon vieles richtig. Mit der geplanten Reform wird ein bereits guter rechtlicher Rahmen an wichtigen Stellen noch einen Tick besser“, sagt Müller. „Aber das Land könnte noch mutiger sein und noch konsequenter auf die Eigenverantwortung der Hochschulen setzen.“

Das CHE riet in der Anhörung unter anderem dazu, weitere staatliche Genehmigungsvorbehalte auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. So soll etwa die Einrichtung, wesentliche Änderung oder Aufhebung von Studiengängen weiterhin der Zustimmung des Ministeriums bedürfen. Müller: „Andere Länder wie etwa Nordrhein-Westfalen überlassen solche Entscheidungen den strategischen Planungen der Hochschulen. Auch bei der Ausgestaltung der Struktur- und Entwicklungspläne ist größere Flexibilität sinnvoll.“ Nicht zuletzt sollte den HAW des Landes dem CHE zufolge auch eine Promotion ohne Beteiligung einer Universität ermöglicht werden.

Positiv hebt das CHE die Stärkung des Wissens- und Technologietransfers hervor. Im Hochschulgesetz soll Transfer künftig konsequenter neben Forschung und Lehre verankert werden. Unter anderem sollen Transferleistungen bei verschiedenen Beschäftigtengruppen ausdrücklich berücksichtigt und entsprechende Freiräume und Anreize geschaffen werden.

 

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CHE Stellungnahme zur Reform hochschulrechtlicher Vorschriften in Schleswig-Holstein 184.11 KB 10 downloads

Müller, Ulrich; Roessler, Isabel; Nickel, Sigrun: Stellungnahme des CHE zum Gesetzesentwurf...

Ulrich Müller

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Hochschulräte, Individuelle Studienfinanzierung / Studienkredite, Studienbeiträge, Student Services / Studentenwerke, Landeshochschulgesetze, Reformmonitoring, staatliche Steuerung

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