Foto: SLT/Stephan Floss

Ulrich Müller, Mitglied der CHE Geschäftsleitung, hat am 5. Oktober vor dem Wissenschaftsausschuss des Sächsischen Landtags für ein eigenständiges, selektiv vergebenes Promotionsrecht für forschungsstarke Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, kurz HAW, geworben. Anlass war ein entsprechender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 8/7203).

„Ende des Jahres wird auch Niedersachsen das Hochschulgesetz geändert haben. Dann steht Sachsen ohne Promotionsrecht für HAW einsam und allein da. Das wäre ein gravierender Wettbewerbsnachteil für das Land. Sachsen sollte seine HAW hier nicht dauerhaft etwas vorenthalten, was ihnen helfen würde, forschungsstarke Bereiche weiter nachvorne zu bringen“, sagte Ulrich Müller, Leiter politische Analysen beim CHE Centrum für Hochschulentwicklung.

„Ein Promotionsrecht darf selbstverständlich nicht pauschal vergeben werden“, betonte Müller. „Es sollte an klare Qualitätsanforderungen geknüpft und auf nachweislich forschungsstarke Bereiche begrenzt sein. Dabei verfügen die sächsischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften aus Sicht des CHE über erhebliches Forschungspotenzial. Bei den Drittmitteln pro Wissenschaftler*in liegen sie im Ländervergleich auf dem zweiten Platz.

Und: Das Rad muss nicht neu erfunden werden. Seit 2016 zeigen die Erfahrungen anderer Bundesländer, dass sich Eigenständigkeit und hohe Qualitätsstandards sehr gut miteinander verbinden lassen. Sachsen sollte, so Müller, die vorliegenden Erfahrungen und Evaluationen analysieren.

Das bislang in Sachsen praktizierte Modell der kooperativen Promotion mit der Möglichkeit der Kooptation von HAW-Professorinnen reicht aus Sicht des CHE auf Dauer nicht aus. Dabei bleibt die Universität formal für das Promotionsverfahren verantwortlich, während HAW und ihre Professor*innen auf universitäre Kooperationsbereitschaft angewiesen sind. Zudem gibt es für einzelne anwendungsorientierte Fachgebiete der HAW keine passenden universitären Bezugsfächer.

Ein eigenständiges Promotionsrecht sollte nach Auffassung des CHE auch nicht dazu führen, das Universitätsmodell zu kopieren. Vielmehr könnten sächsische HAW eigene Stärken wie Anwendungs- und Praxisbezug, Transfer, Durchlässigkeit und regionale Verankerung auch in Promotionsverfahren einbringen. „HAW-Promotionen müssen nicht genauso aussehen wie Promotionen an Universitäten“, so Ulrich Müller. „Sie müssen natürlich qualitätsgesichert sein, können dabei aber andersartig und zugleich gleichwertig sein.“

 

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CHE Stellungnahme zu eigenständigem HAW-Promotionsrecht in Sachsen 377.46 KB 9 downloads

Müller, Ulrich; Roessler, Isabel; Hachmeister, Cort-Denis: Stellungnahme des CHE...

Ulrich Müller

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