ANMELDUNG
Die Anmeldung erfolgt elektronisch über unsere Website. Im Anschluss an die Online-Anmeldung werden Sie verbindlich in unsere Teilnehmerliste aufgenommen und der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Veranstaltungsteilnehmer kommt zustande. Die „Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebestimmungen“ werden durch die Anmeldung als Vertragsbestandteil anerkannt.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Bei mehrteiligen Veranstaltungen ist die Buchung einzelner Module ausgeschlossen.
Eine Teilnahmebestätigung wird auf Wunsch nach der Veranstaltung ausgestellt.

TEILNAHMEGEBÜHREN
Unsere Teilnahmegebühren sind steuerbefreit entsprechend UStG § 4 Abs. 22a.
Die Teilnahmegebühr wird unmittelbar nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch eine Woche vor der Veranstaltung fällig.
Die Teilnahmegebühren für die jeweiligen Veranstaltungen sind direkt bei der Beschreibung der Veranstaltung zu finden.
Die Arbeits- und Übungsmaterialien sowie ggf. eine Dokumentation im pdf-Format sind in den Teilnahmegebühren inbegriffen.
Bei den Tagungspauschalen und Übernachtungskosten handelt es sich um mit den Tagungsstätten vereinbarte Pauschalen, die je nach Tagungsstätte unterschiedlich und von den Teilnehmer*inn*en zusätzlich zu entrichten sind. Die Tagungspauschale kann nicht individuell berechnet werden.

STORNIERUNG VON ANMELDUNGEN ZU KOSTENPFLICHTIGEN VERANSTALTUNGEN
Für Stornierungen, die weniger als vier Wochen vor Veranstaltungstermin eingehen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 % erhoben. Bei Stornierungen innerhalb der letzten 10 Werktage vor Veranstaltungstermin ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei Verhinderung haben Teilnehmer*innen die Möglichkeit sich vertreten zu lassen. Wir benötigen in diesem Fall umgehend die schriftliche Benennung einer Vertreterin oder eines Vertreters, für die/den die Anmeldung dann ebenfalls verbindlich ist.

Bei den Zertifikatsprogrammen beträgt die Frist für eine kostenlose Stornierung acht Wochen vor Termin. Nach dieser Frist sind bei einer Stornierung der Anmeldung ohne Benennung einer Vertretung 720 € Stornogebühr zu zahlen. Bei Stornierungen innerhalb der letzten 10 Werktage vor Veranstaltungstermin ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

Programm „Führung als Chance“ für Vizepräsident*innen: Für Absagen, die weniger als acht Wochen vor Veranstaltungstermin eingehen, wird eine Stornogebühr von 1.300,00 € erhoben. Bei Stornierungen innerhalb der letzten 10 Werktage vor Veranstaltungstermin ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

Workshop „Kooperation und Strategie im Tandem“ für Kanzler*innen und Präsident*innen: Für Absagen, die weniger als acht Wochen vor Veranstaltungstermin eingehen, wird eine Stornogebühr von 850,00 EUR pro Person erhoben. Bei Stornierungen innerhalb der letzten 10 Werktage vor Veranstaltungstermin ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

Workshop „Zusammenarbeit im Tandem: Hochschulleitung und Hochschulratsvorsitz“: Absagen, die weniger als acht Wochen vor Veranstaltungstermin eingehen, wird eine Stornogebühr von 850,00 EUR pro Person erhoben. Bei Stornierungen innerhalb der letzten 10 Werktage vor Veranstaltungstermin ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

Medientraining und Krisenkommunikation: ein Intensiv-Seminar für Hochschulleitungen“: Absagen, die weniger als acht Wochen vor Veranstaltungstermin eingehen, wird eine Stornogebühr von 850,00 EUR pro Person erhoben. Bei Stornierungen innerhalb der letzten 10 Werktage vor Veranstaltungstermin ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

Im Falle der Nicht-Teilnahme und bei Zahlung der vollen Gebühr werden die Seminarunterlagen an die bei der Anmeldung angegebene Anschrift zugesandt.

Die Stornogebühr entfällt, wenn ein*e Ersatzteilnehmer*in/Vertreter*in benannt wird. Diese sind unverzüglich und schriftlich gegenüber dem CHE zu benennen.

WORKSHOP-ABLAUF
Inhalt und Ablauf der Veranstaltungen sowie der Einsatz von Dozent*innen und Trainer*innen werden vom Veranstalter festgelegt, ausgenommen sind Sonderabsprachen (z.B. bei Inhouse-Workshops).
Die jeweils genauen Zeiten werden in den zugesandten Programmen angekündigt und sind diesen zu entnehmen. Inhalt und Ablauf der Workshops sowie der Einsatz von Referent*innen können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vom CHE geändert werden.

ABLAUF VON TAGUNGEN, KONGRESSEN ETC.
Den Ablauf entnehmen Sie bitte der Website der entsprechenden Veranstaltung oder dem Programm, das Ihnen ca. vier Wochen vor Termin zugeht. In der Regel beginnen die Veranstaltungen um 10.00 Uhr. Der Ablauf wird im Einzelnen vom Veranstalter festgelegt.

AUSFALL VON VERANSTALTUNGEN
Bei Ausfall eines Workshops / einer Veranstaltung durch Krankheit von Referent*innen oder Trainer*innen oder aufgrund organisatorischer Notwendigkeit, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.

Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund – insbesondere bei Erkrankung der Referenten oder Trainer – gegen volle Erstattung bereits gezahlter Gebühren abzusagen.

Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer*innen bestehen nicht. Das CHE kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Schadenersatz für Arbeitsausfall, entgangenem Gewinn oder Ansprüchen Dritter verpflichtet werden.

DATENSCHUTZ
Ihre persönlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich zum Zwecke der administrativen Abwicklung der CHE Veranstaltungen und zur Information über weitere Veranstaltungen und Aktivitäten des Veranstalters verwendet.

Diesen Bedingungen stimmen Sie mit der Anmeldung zu. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie aus dem Verteiler gestrichen werden möchten, wir löschen Ihren Eintrag innerhalb weniger Tage.

Da Netzwerkbildung ein Teilziel der gebuchten Veranstaltung ist, werden Name, Funktion/Position, Hochschule/Institution und angegebene E-Mail-Adresse an die weiteren Teilnehmer*innen und an Dozent*innen/Trainer*innen sowie an die gleichen Teilnehmer*innen derselben Veranstaltung weitergegeben. Sie können bei der Online-Anmeldung angeben, wenn Sie nicht auf der Teilnahmeliste der Veranstaltung erscheinen möchten.

Teilnehmerlisten werden nicht im Internet veröffentlicht.

Für weitere Details lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.

URHEBERRECHT
Vermittelter Lehrstoff, der in Veranstaltungsunterlagen dokumentiert ist, die verwendeten Formulare sowie das Veranstaltungskonzept unterliegen dem Copyright des CHE. Insbesondere aus Gründen des Urheberrechtes darf kein Teil der Veranstaltungsunterlagen ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, elektronisch verarbeitet, vervielfältigt oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.

ONLINE-VERANSTALTUNGEN
Die Teilnehmer*innen erhalten die Zugangsdaten rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse. Sie sind verpflichtet, diese Daten sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen.

Bei der Teilnahme an einer vom CHE organisierten Online-Veranstaltung sind die Teilnehmer*innen verpflichtet, die technischen Mindestvoraussetzungen (Internet-Verbindung, aktuelle Browserversion, ggf. das Herunterladen einer Videokonferenzsoftware, Lautsprecher oder Headset, ggf. Webcam) zu erfüllen und vor der Online-Veranstaltung zu testen. Der Ausfall der von den Teilnehmer*innen zu verantwortenden technischen Voraussetzungen entbindet diese/n nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.

Nicht erlaubt ist die Aufzeichnung einer Veranstaltung in Audio oder Video bzw. durch Screenshots. Jeder Missbrauch kann rechtlich verfolgt werden.

Online-Veranstaltungen können bis 11 Werktage vor Termin kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen innerhalb der letzten 10 Werktage vor Veranstaltungstermin ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei Verhinderung haben Teilnehmer*innen die Möglichkeit sich vertreten zu lassen. Wir benötigen in diesem Fall umgehend die schriftliche Benennung einer Vertreterin oder eines Vertreters, für die/den die Anmeldung dann ebenfalls verbindlich ist. 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Teilnahme an den CHE-Veranstaltungen, die Nutzung von Einrichtungen, Räumen und Geräten erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle während der Veranstaltungen und auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art übernehmen wir gegenüber dem Vertragspartner keine Haftung.

Eine Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

FORM
Alle Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden, mündliche Vereinbarungen benötigen schriftliche Bestätigung.

VERANSTALTER UND KONTAKT
Veranstalter ist das CHE Gemeinnütziges Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). Sie erhalten hier auch weitere Informationen zu den jeweiligen Programmen und zu den einzelnen Veranstaltungen.

Bei Rückfragen bezüglich Ihrer Anmeldung wenden Sie sich bitte an Bettina Hölker oder an Alexandra Tegethoff.

Wenn Sie Veranstaltungsvorschläge und inhaltliche Rückfragen zu den Veranstaltungen haben, richten Sie diese bitte an Agnes Kaase.

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen ab 2027 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen (Präsenz- und Online-Formate), die das CHE Gemeinnütziges Centrum für Hochschulentwicklung (nachfolgend „Veranstalter“) anbietet. 
  2. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über die Website des Veranstalters. Mit dem Absenden der Online-Anmeldung gibt der Teilnehmende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der automatisierten Bestätigungs-E-Mail beim Teilnehmenden zustande.  
  3. Die Berücksichtigung der Anmeldung erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht, sofern die Kapazitätsgrenzen der Veranstaltung erreicht sind. 
  4. Bei mehrteiligen Veranstaltungen oder Modulreihen ist die Buchung einzelner Module ausgeschlossen, sofern die Veranstaltungsbeschreibung nichts Abweichendes vorsieht.  

§ 2 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen 

  1. Es gelten die in der Veranstaltungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebenen Preise. Die Teilnahmegebühren sind gem. § 4 Abs. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit. 
  2. Die Teilnahmegebühr wird unmittelbar nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. 
  3. In der Gebühr enthalten sind die Arbeitsunterlagen sowie ggf. eine digitale Dokumentation. 
  4. Tagungspauschalen und Übernachtungskosten werden, sofern sie über den Veranstalter abgewickelt werden, separat ausgewiesen. Tagungspauschalen unterliegen der jeweils aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer.Eine individuelle Abrechnung oder Kürzung der Tagungspauschalen (z.B. bei Nichtinanspruchnahme einzelner Mahlzeiten) ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich 

§ 3 Stornierung durch den Teilnehmenden 

  1. Stornierungen müssen in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen. 
  2. Für Präsenzveranstaltungen gilt: 
    • Bis sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin ist eine kostenfreie Stornierung möglich. 
    • Weniger als sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin ist bei einer Stornierung 50 Prozentder Teilnahmegebühr zu entrichten. 
    • Innerhalb der letzten 14 Tagevor dem Veranstaltungstermin ist bei einer Stornierung oder bei Nichterscheinen 100 Prozentder Teilnahmegebühr zu entrichten. 
  3. Für Online-Veranstaltungen gilt: 
    • Bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin ist eine kostenfreie Stornierung möglich. 
    • Innerhalb der letzten 13 Tage vor dem Veranstaltungstermin ist bei einer Stornierung oder bei Nichterscheinen 100Prozent der Teilnahmegebühr zu entrichten. 
  4. Der Teilnehmende ist berechtigt, jederzeit ohne zusätzliche Kosten eine Ersatzperson zu benennen. In diesem Fall tritt die Ersatzperson in die vertraglichen Rechte und Pflichten ein. Hiervon ausgenommen sind Veranstaltungen, die aus mehreren inhaltlich aufeinander aufbauenden Modulen bestehen. In diesen Fällen ist die Benennung einer Ersatzperson ausschließlich vor Beginn des ersten Moduls zulässig. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ersatzperson demselben teilnahmeberechtigten Personenkreis angehört und verbindlich an sämtlichen Modulen der Veranstaltung teilnehmen kann. 

§ 4 Online-Veranstaltungen: Technische Voraussetzungen 

  1. Der Veranstalter übermittelt den Teilnehmenden die Zugangsdaten rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung. Die Daten sind personengebunden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 
  2. Der Teilnehmende ist für die Bereitstellung der notwendigen technischen Infrastruktur (z.B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion, Hardware etc.) selbst verantwortlich. Ein technischer Ausfall auf Seiten des Teilnehmenden entbindet nicht von der Zahlungspflicht, sofern die Übertragung durch den Veranstalter ordnungsgemäß erfolgt ist. 
  3. Aufzeichnungen der Online-Veranstaltung durch den Teilnehmenden (Bild und Ton) sind ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Veranstalters untersagt.  

§ 5 Durchführung, Programmänderungen und Ausfall 

  1. Der Veranstalter ist berechtigt, Anpassung im Ablauf, beim Einsatz von Referent*innen oder beim Veranstaltungsort vorzunehmen, sofern dies den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt. Ein Referent*innenwechsel rechtfertigt keinen Rücktritt. 
  2. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. plötzliche Erkrankung der Referent*innen, Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl, höhere Gewalt) abzusagen.  
  3. Im Falle einer Absage werden bereits gezahlte Gebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche (z.B. Stornokosten für gebuchte Bahn- und Hotelzimmer) sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter hat den Ausfall grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten.  

§ 6 Haftung 

  1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen sowie die Nutzung von Einrichtungen, Räumen und Geräten erfolgen auf eigene Gefahr. 
  2. Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. 
  3. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und im Fall der Übernahme einer Garantie 
  4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.  
  5. Im Übrigen ist die Haftung, auch eine persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, ausgeschlossen  Dies gilt insbesondere für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, die keine wesentlichen Vertragspflichten betreffen, sowie für Unfälle während der Veranstaltungen und auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort und für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art, soweit nicht nach den vorstehenden Regelungen zwingend gehaftet wird.  

§ 7 Datenschutz 

  1. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und für Informationen über künftige Angebote auf Grundlage der DSGVO. 
  2. Zur Förderung der Netzwerkbildung werden Teilnehmendenlisten (Name, Funktion, Institution, Abteilung, Mail-Adresse) erstellt und an die Teilnehmenden sowie Referierenden ausgegeben. Teilnehmende können der Aufnahme in diese Liste im Rahmen der Anmeldung oder jederzeit nachträglich in Textform (E-Mail: datenschutz@che.de ) widersprechen. 
  3. Weitere Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters. 

§ 8 Foto- und Filmaufnahmen 

Bei der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit angefertigt werden. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmende erkennbar sind, erfolgt nur nach Einholung einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung gem. den Regelungen der DSGVO. 

§ 9 Urheberrecht 

  1. Die im Rahmen der Veranstaltung vermittelten Inhalte, Veranstaltungsunterlagen, verwendeten Formulare sowie das Veranstaltungskonzept sind urheberrechtlich geschützt und stehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, dem CHE bzw. den jeweiligen Rechteinhabern zu. 
    1. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, elektronische Verarbeitung, Weitergabe oder öffentliche Wiedergabe der Veranstaltungsunterlagen oder sonstigen geschützten Inhalte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet. Dies gilt auch für eine Nutzung zu Unterrichts- oder Schulungszwecken. 

§ 10 Schlussbestimmungen 

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. 
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 

Veranstalter und Kontakt: 

Veranstalter ist das CHE Gemeinnütziges Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). Sie erhalten hier auch weitere Informationen zu den jeweiligen Programmen und zu den einzelnen Veranstaltungen. 

Bei Rückfragen bezüglich Ihrer Anmeldung wenden Sie sich bitte an Bettina Hölker oder an Alexandra Tegethoff. 

Wenn Sie Veranstaltungsvorschläge und inhaltliche Rückfragen zu den Veranstaltungen haben, richten Sie diese bitte an Agnes Kaase.