Ziel des Projektes ist die Entwicklung der “Grundlagen eines ziel- und wirkungsorientierten Controllings am Beispiel der finanziellen Leistungen des Landes an das Studentenwerk Berlin”. Drei Handlungsstränge sind für dieses Projekt relevant:
1) Entwicklung eines konsentierten Zielsystems. Es sollen im Rahmen der Entwicklung eines ziel- und wirkungsorientierten Controllings für das Studentenwerk allgemeine Ziele definiert werden. Dieses Zielsystem bildet die rationale Basis für die staatliche Steuerung und liefert dem Studentenwerk eine Grundlage für eigenverantwortliche Entscheidungen. Zwischen den relevanten Akteuren (SenWFK, Studentenwerk, Studierende, Hochschulen) soll Konsens über das Zielsystem hergestellt werden.
2) Entwicklung von Kriterien zur Erfolgsüberprüfung in Bezug auf die Ziele. Mit dem Studentenwerk soll ein operationales Messsystem entwickelt werden, mit dem das Studentenwerk über die Verfolgung und Erreichung der Ziele Rechenschaft ablegt.
3) Skizzierung des Steuerungssystems. Die Frage ist, wie das Zielsystem in Steuerungsinstrumente eingeht. Es soll geklärt werden, in welchem Verhältnis das Zielsystem zu Berichtsinstrumenten des Studentenwerks und zu den geplanten Verträgen steht. Eckpunkte für die Gesamtarchitektur der Instrumente im Verhältnis Staat – Studentenwerk sollen aufgezeigt und Gestaltungsempfehlungen entwickelt werden. Mit dem am 18. Dezember 2004 vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedeten Gesetz über das Studentenwerk Berlin (StudWG) wurde in Berlin die Finanzierung des Studentenwerks umgestellt von der Zuwendungsfinanzierung zur Leistungsfinanzierung.
Eingebettet ist diese veränderte Steuerung in eine übergreifende Umgestaltung staatlicher Steuerungssystematik (“Neuordnungsagenda”): Grundlage dafür ist ein Senatsbeschluss vom 17.12.02, in dem festgelegt wurde, in geeigneten Handlungsfeldern der Berliner Verwaltung ein finanz- und fachpolitisches Controlling nach den Grundsätzen einer ziel- und wirkungsorientierten Steuerung aufzubauen. Benötigt wird dafür eine standardisierte und gleichzeitig organisationsspezifische Einführungsstrategie für die Erarbeitung bzw. Überprüfung der Zielsysteme, der Entwicklung von Kennzahlen bzw. Indikatoren sowie für die Form der Erhebungen. Beispielhaft für andere Zuwendungsempfänger soll das Studentenwerk Berlin als Pilot in die Betrachtung mit einbezogen werden.Das CHE schlägt im Abschlussbericht die Umsetzung eines Modells vor, das die Autonomie des Studentenwerks nicht antastet, aber den legitimen Interessen der staatlichen Seite besser als bislang gerecht wird: Der Einsatz öffentlicher Gelder für den Hochschulstandort Berlin soll an konkreten politischen Zielen ausgerichtet werden. Die Erfolge sollen nachgehalten werden.
Wesentliches Grundelement des Modells ist eine Verständigung über die zentralen Aufgaben des Studentenwerks, die konkreter gefasst werden müssen, als es das Studentenwerksgesetz tun kann. Wesentlich ist dabei aus Sicht des CHE, dass eine Diskussion über die Rolle und Aufgabenstellung des Studentenwerks geführt wird. Letztlich müssen von politischer Seite hinreichend konkrete Grundentscheidungen festgehalten werden.
Aufbauend auf diese Festlegung wird gemeinsam ein Controllingsystem entwickelt. Dazu werden unter Mitwirkung derHochschulen und Studierenden konkretere dauerhafte Ziele vereinbart und gemeinsam operationalisiert. Es wird ein Monitoringsystem vorgeschlagen, das diese strategischen Ziele abbildet und die Zielverfolgung sichtbar macht. Über Indikatoren soll beobachtet werden, inwieweit es dem Studentenwerk gelingt, die Ziele zu erreichen. Die Berichterstattung kann im Rahmen des jährlichen Geschäftsberichts erfolgen. Darüber hinaus sollen über das Instrument „Rahmenvertrag“ prioritäre Projekte, in denen Veränderungsbedarf besteht, definiert werden. Der Rahmenvertrag sichert gleichzeitig den staatlichen Zuschuss über mehrere Jahre ab.
Das CHE unterbreitet im Abschlussbericht konkrete Vorschläge, wie ein konsistentes Wechselspiel dieser unterschiedlichen Instrumente umgesetzt werden kann. Das skizzierte Modell bietet vor allem zwei Vorteile: Die politische Legitimation für die autonomen Entscheidungen des Studentenwerks wird gestärkt. Gleichzeitig wird die Leistung des Studentenwerks über zielorientierte Indikatoren nachvollziehbarer abgebildet. Damit hat die politische Steuerung eine bessere Grundlage.
Grundlagen eines ziel- und wirkungsorientierten Controllings am Beispiel der finanziellen Leistungen des Landes an das Studentenwerk Berlin. Arbeitspapier Nr. 74 706.56 KB 15763 Downloads
CHE-AP74: Public steering of Studentenwerk Berlin shall be reworked, mainly against...Projektsteckbrief
- Titel: Controllingsystem für die finanziellen Leistungen des Landes an das Studentenwerk Berlin
- Projektbeginn: 01.03.2005
- Projektende: 30.06.2006
- Projektleitung: Ulrich Müller
- Projektmitarbeiter: Frank Ziegele