Bild: Adobe StockEine aktuelle Auswertung des CHE Centrum für Hochschulentwicklung zeigt: Transfer und Weiterbildung gehören in allen Bundesländern zu den festgeschriebenen Aufgaben der Hochschulen. In anderen Bereichen der Third Mission gibt es jedoch Unterschiede.
Hochschulgesetze greifen den gesellschaftlichen Auftrag auf
Neben Forschung und Lehre übernehmen Hochschulen Aufgaben im Austausch mit Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft – etwa Transfer, Gründungsförderung oder Wissenschaftskommunikation.
„Third Mission ist inzwischen in vielen Bundesländern wichtiger Bestandteil der Gesetzgebung, was zeigt, dass die Aufgaben inzwischen überall gesehen werden. Es dürfte aber gerne mehr sein, denn die gesellschaftliche Bedeutung von Hochschulen ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden“, sagt Isabel Roessler, Expertin für den Bereich Third Mission beim CHE Centrum für Hochschulentwicklung.
Große Unterschiede zwischen den Bundesländern bleiben
Wie breit die Länder den gesellschaftlichen Auftrag ihrer Hochschulen verstehen, unterscheidet sich deutlich. Baden-Württemberg und Bayern erreichen in der aktuellen Auswertung mit jeweils acht Punkten den höchsten Wert. Brandenburg folgt mit sieben Punkten. Am anderen Ende stehen Hamburg und Nordrhein-Westfalen mit jeweils zwei Punkten.
Besonders uneinheitlich regeln die Länder Wissenschaftskommunikation und Innovation. Bayern nennt als einziges Bundesland ausdrücklich den Begriff Wissenschaftskommunikation und beschreibt damit auch einen Beitrag zum öffentlichen Diskurs. Andere Länder verpflichten Hochschulen zumindest dazu, Forschungsergebnisse öffentlich zu vermitteln. In mehreren Landesgesetzen fehlt eine solche Aufgabe jedoch weiterhin.
Auch Innovation ist keineswegs überall ausdrücklich Teil des gesetzlichen Hochschulauftrags. Teilweise beschreiben die Gesetze zwar den Beitrag der Hochschulen zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen, ohne Innovation oder Soziale Innovation konkret zu benennen.
Gesetze können auch Freiräume für Transfer schaffen
Einige Länder gehen jedoch auch über allgemeine Aufgabenzuweisungen hinaus. Sie schaffen konkrete Möglichkeiten, damit Hochschulen Wissen in die Anwendung bringen können. Bayern, Brandenburg, Hamburg und Rheinland-Pfalz sehen beispielsweise Schwerpunkt- oder Transferprofessuren mit reduzierter Lehrverpflichtung vor. Andere Regelungen erleichtern Gründungen, indem Hochschulen Räume, Labore, Geräte oder IT-Infrastruktur bereitstellen können.
„Transferprofessuren oder konkrete Hilfen für Gründungen zeigen, wie Gesetzgebung Third Mission praktisch unterstützen kann. Solche Regelungen schaffen den Hochschulen Spielräume, gesellschaftliches Engagement tatsächlich umzusetzen“, so Roessler.
Über die Auswertung
Für den aktuellen DatenCHECK wurden die Landeshochschulgesetze aller 16 Bundesländer daraufhin untersucht, wie Aspekte des gesellschaftlichen Hochschulauftrags gesetzlich verankert sind. Betrachtet wurden unter anderem Transfer, Weiterbildung, Kooperationen mit externen Partnern, Gründungsförderung, Innovation und Wissenschaftskommunikation. Die Auswertung knüpft an einen CHECK aus dem Jahr 2024 an. Da die Bewertungssystematik weiterentwickelt wurde, sind die damaligen und heutigen Gesamtpunktzahlen nicht unmittelbar miteinander vergleichbar. Autorin des „DatenCHECK 10/26: Third Mission in Landeshochschulgesetzen“ ist Isabel Roessler.
Das CHE begleitet Third Mission, wie z.B. Transfer und Innovation an Hochschulen mit Analysen, Forschungsprojekten und Veranstaltungsformaten. Im Fokus stehen dabei unter anderem Wissens- und Technologietransfer, Transferstrukturen und Innovationsökosysteme. Mit der Web-Reihe „Blaupause“ bringt das CHE Akteur*innen zusammen und macht gute Praxis sichtbar (Die nächste Folge findet am 24.9. statt. Anmeldungen sind hier online möglich. Der monatliche Third Mission Monitor auf LinkedIn bündelt zudem aktuelle Entwicklungen und Debatten rund um Transfer und den gesellschaftlichen Auftrag von Hochschulen.

