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Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will die Ausbildung der Jurist*innen modernisieren. Im Gesetzesentwurf sieht das CHE einige positive Punkte, spricht sich in seiner Stellungnahme aber für eine umfassendere Reform des Jurastudiums aus. Zu gering ausgeprägter Arbeitsmarktbezug im Studium, unzeitgemäße Prüfungsverfahren sowie fehlende Zwischenabschlüsse sieht das CHE als drängende Baustellen.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zielt mit dem Gesetzentwurf zur Juristenausbildung (Drs. 17/13357) darauf ab, das Jurastudium attraktiver und weiterhin flexibel, international und zukunftsgerecht zu gestalten. Das CHE sieht in seiner Stellungnahme für den Rechtsausschuss des Landtages am 23. Juni 2021 einige unterstützenswerte Ansätze. Hierzu gehört etwa die stärkere Berücksichtigung digitaler Kompetenzen im Studium.

Beim Thema Praxisbezug sieht das CHE einen grundlegenden Reformbedarf, da das derzeitige Studium die spätere Berufspraxis der Absolvent*innen nicht adäquat abdeckt. „Das Jurastudium ist stark fokussiert auf eine spätere Tätigkeit als Richter*in. Eine Tätigkeit als Richter*in ist allerdings für eine breite Mehrheit der Absolvent*innen unerreichbar oder gar nicht intendiert“, merkt Ulrich Müller, Leiter politische Analysen beim CHE, an. Hier müsse die Ausbildung stärker und realistischer den tatsächlichen Arbeitsmarkt für Jurist*innen berücksichtigen.

Eine weitere Reformbaustelle identifiziert das CHE in seiner Stellungnahme für den Prüfungsbereich. Hierbei sprechen sich die Autor*innen für den Ausbau digitaler Prüfungsformate sowie eine bessere Vermittlung des Prüfungsstoffes aus. So zeigen Daten aus dem CHE Hochschulranking, dass in Nordrhein-Westfalen aktuell 60 Prozent der Jura-Studierenden zusätzlich zum Studium ein sogenanntes Repetitorium, also privat bezahlte Kurse zur Prüfungsvorbereitung, absolvieren.

Neben einer Kritik am Modell der Blockprüfungen spricht sich das CHE für eine geplante Aufwertung der Zwischenprüfung aus: Es sei dringend nötig, einen ersten Abschluss unterhalb des Staatsexamens einzuführen. So könnte mit einem integrierten Bachelor of Law viel Druck von den Studierenden genommen sowie zusätzliche Wechsel- und Karriereoptionen geschaffen werden.

„Jurastudierende, die nach langen Jahren des Studiums im Staatsexamen scheitern, sind am Ende nur die vielzitierten Abiturient*innen mit Führerschein. Ein akademischer Zwischenabschluss minimiert nicht nur die Verschwendung persönlicher Lebenszeit, sondern auch von persönlichen, hochschulischen und staatlichen finanziellen Ressourcen“, so Ulrich Müller.

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Stellungnahme des CHE zum zweiten Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen 22. Juni 2021 707.84 KB 12806 downloads

Müller, Ulrich; Klöver, Bernd; Kremer, Silvia: Stellungnahme des CHE zum zweiten...

Ulrich Müller

Leiter politische Analysen

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Assistenz:
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Hochschulräte, Individuelle Studienfinanzierung / Studienkredite, Studienbeiträge, Student Services / Studentenwerke, Landeshochschulgesetze, Reformmonitoring, staatliche Steuerung

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