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| In elf Leitlinien werden u.a. transparente Zulassungsverfahren für Doktorandinnen und Doktoranden und eindeutig formulierte Zugangsvoraussetzungen gefordert. Auf deren Grundlage soll die Fakultät über die Annahme der Promotion entscheiden. Doktorandinnen und Doktoranden sollen als solche registriert und in ihrer Forschungsarbeit begleitet werden.
Für die Phase der Arbeit an der Promotion betont das HRK–Präsidium eine Betreuungspflicht der Universität und regt dafür an, dies in einer Promotionsvereinbarung festzuhalten. Link: http://www.che.de/newsletter/link.php?linkid=7399 Die HRK–Mitgliederversammlung hat sich zudem auf ihrer Sitzung am vergangenen Dienstag auf Leitlinien für die Gestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal verständigt. Darin bekennen sich die Hochschulen zu planbaren und verlässlichen Karriereperspektiven und wollen dem wissenschaftlichen Nachwuchs Karrierewege innerhalb und außerhalb der Wissenschaft aufzeigen und ihn für diese Wege qualifizieren. Link: http://www.che.de/newsletter/link.php?linkid=7400 |
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