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Liebe Leserinnen und Leser,
ein großer Konsens zeichnet sich ab, das Grundgesetz zu ändern und damit dem Bund zu ermöglichen, über die Forschung hinaus dauerhaft Hochschulen auch institutionell zu fördern. In der Diskussion läuft dies auch unter dem Stichwort „Aufhebung des Kooperationsverbots“. Diese Debatte erscheint mir zu undifferenziert, denn dabei werden zwei Dinge in einen Topf geworfen: Der Bund kann Hochschulen auch institutionell fördern, wenn die Entscheidung darüber nicht kooperativ herbeigeführt wird. Denn das Problem lag in der Vergangenheit in der Kooperation: Wenn der Bund und alle Länder alles kooperativ 17:0 entschieden müssen, neigen Bundesförderungen zum Gießkannenprinzip. Eine Zustimmung werden sich die Länder immer auch bezahlen lassen, selbst wenn sie im speziellen Fall nicht der Förderung bedürfen. Bei Mischfinanzierungen kann man als Land zudem immer darauf warten, dass der Bund es richtet. Warum sollte also der Bund nicht zum Beispiel dauerhaft eine Exzellenzinitiative einrichten und finanzieren, in klarer Aufgabenabgrenzung neben den Landesfinanzierungen der Hochschulen, aber ohne kooperative Entscheidungsfindung? Mehr zur aktuellen Diskussion in dieser Ausgabe. Ihr Frank Ziegele F.Ziegele: http://www.che.de/newsletter/link.php?linkid=6401 |
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