Landesplanung und / oder Hochschulautonomie?Ist die Entwicklung einer längerfristigen, hochschulübergreifenden Gesamtstrategie - etwa in Form eines Landeswissenschaftsplans oder eines landesweiten Hochschulentwicklungsplans - durch das Wissenschaftsministerium angesichts der weitreichenden Hochschulautonomie noch möglich und sinnvoll? Zu dieser Frage nahm das CHE am Donnerstag im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Thüringer Landtags Stellung. Ulrich Müller, der bei der Anhörung die Position des CHE vertrat: „Natürlich hat ein Wissenschaftsministerium – trotz Hochschulautonomie und Wettbewerb – die Verantwortung für die hochschulübergreifende Gesamtstrategie. Die Summe der Eigeninteressen deckt sich nicht automatisch mit dem gesellschaftlich Notwendigen. Das Ministerium hat daher die nicht delegierbare Funktion, die Umsetzung gesellschaftlich relevanter Ziele zu gewährleisten.“ Kapazitätsfragen, Finanzierungsfragen, Standortfragen, Prioritätensetzungen im Baubereich, die Rolle privater Hochschulen sowie die Zusammenarbeit mit Studentenwerken und außeruniversitären Forschungseinrichtungen seien nur einige der Themen, die ein Wissenschaftsministerium im Gesamtzusammenhang sehen und behandeln sollte.
Entscheidend sei aber die Frage, wie eine Hochschulentwicklungsplanung in der Praxis umgesetzt werde. Ulrich Müller: „Zwei extreme Szenarien sind denkbar: Einerseits ein Ministerium, das den Hochschulen von oben im Detail Ziele definiert – dieses Modell ist heute nicht mehr vorstellbar. Andererseits ist es auch wenig sinnvoll, wenn sich der Gestaltungswille eines Wissenschaftsministeriums darauf beschränkt, die Ziele der Hochschulen lediglich zu sammeln und ihnen bei der Veröffentlichung als Hochglanzbroschüre ein Vorwort voranzustellen.“ Die Wahrheit liege wohl in der Mitte: „Das Wissenschaftsministerium sollte ‚Überschriften‘ vorgeben; also Rahmenbedingungen definieren, Ziele in abstrakterer Form einbringen und strategische Leitlinien formulieren. Dann sollte es aber gespannt abwarten, welche strategischen Überlegungen die Hochschulen dazu und darüber hinaus entwickeln. Zielvereinbarungen setzen geradezu zwingend voraus, dass beide Seiten (Ministerium und Hochschulen) überhaupt im Vorfeld Ziele identifiziert haben.“
Aus Sicht des CHE ist die in Thüringen angelegte Grundlogik daher grundsätzlich durchaus als sinnvoll und praktikabel anzusehen: Die Hochschulentwicklungsplanung des Landes legt zunächst strategische Leitlinien für den Wissenschaftssektor fest. Sinnvollerweise tut sie dies mit einem gewissen Abstraktionsgrad. Eine Rahmenvereinbarung regelt anschließend landesweit einheitlich Umfang und Gestaltung der staatlichen Finanzierung (z.B. Vereinbarung des Mittelverteilungsmodells), schafft finanzielle Planungssicherheit und bildet den Rahmen für die gemeinsame Umsetzung der Zielvorstellungen des Landes. Hochschulindividuelle Ziel- und Leistungsvereinbarungen halten dann für jede Hochschule konkrete, messbare und überprüfbare Entwicklungs- und Leistungsziele fest. So können Landesziele über Abstimmungs- und Aushandlungsprozesse autonomiewahrend umgesetzt werden, so konkretisieren sich gemeinsam Entwicklungsziele auf sinnvolle Art und Weise. Weitergehende Informationen finden Sie in der angegebenen Publikation. |