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Pressemitteilungen

Inhaltsverzeichnis CHEckpoint 56 Ausgabe 1/2005
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1. Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,

in diesem Monat kommt der CHE.ckpoint ungewöhnlich spät heraus, und zwar mit Bedacht nach dem Urteil des Verfassungsgerichts über das Studiengebührenverbot. Das Ergebnis ist denn auch von historischem Wert für das Hochschulsystem in Deutschland. Denn das Verfassungsgericht hat nicht nur das Verbot aufgehoben, sondern gleichzeitig etlichen Argumenten der Gebührengegner widersprochen und Wesentliches zu dem Anspruch der gleichen Lebensverhältnisse ausgesagt: In der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes sei eine "Bandbreite unterschiedlicher Lebensverhältnisse" angelegt. Das bedeutet letztendlich, dass das vom CHE immer wieder geforderte wettbewerbliche Hochschulsystem Realität werden kann. Dazu gehören auch Studiengebühren, die von Beginn an auf unserer Agenda standen, anfangs fast nur von uns vertreten. Umso mehr freuen wir uns, dass ein breiterer gesellschaftlicher Konsens für die Einführung von Studiengebühren erreicht worden ist. Einen gesammelten Überblick über das Thema Studiengebühren mit den CHE–Publikationen, den Modellen, und den wichtigsten Projekten gibt Ihnen eine neue Rubrik auf unserer Homepage: der ReformRadar.
Hier finden Sie auch zukünftig die Themen, die im Fokus der Hochschulreform stehen. Wir hoffen, dass der neue Service Ihnen die Suche nach Informationen erleichtert. Über weitere Neuerungen auf unserer Homepage und die aktuellen Nachrichten aus der Hochschulpolitik informiert Sie wie gewohnt dieser erste CHE.ckpoint im neuen Jahr. Viel Spaß beim Lesen wünscht

Ihr Detlef Müller–Böling (mailto:d.mueller–boeling@che.de) und die CHE.ckpoint Redaktion

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2. BVG: Studiengebührenverbot aufgehoben
Mit seinem Urteil ermöglicht das Bundesverfassungsgericht die Einführung allgemeiner Studiengebühren in Deutschland. Jetzt ist die Politik gefragt, Modelle für Gebühren aufzugreifen, die niemanden vom Studium abschrecken und die das eingenommene Geld den Hochschulen für bessere Lehre zur Verfügung stellen. Keinesfalls dürfen die Gebühren genutzt werden, um öffentliche Haushalte zu sanieren. Das CHE hat in den letzten Jahren zahlreiche Vorschläge für praktikable Gebührenmodelle vorgelegt und plant weitere Aktivitäten: Mitte Februar stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau unter Beteiligung des CHE Modellüberlegungen zu einem Studiendarlehen vor. Im März veranstalten CHE und Britische Botschaft eine Expertentagung zu Studiengebühren, auf der die Regelungen in Deutschland und Großbritannien verglichen werden, um daraus Impulse für die weitere Entwicklung abzuleiten.


Die Richter haben heute zum einen über die Verfassungswidrigkeit des Gebührenverbots entschieden und zum anderen dem Bund untersagt, den Ländern und deren Hochschulen eine verfasste Studierendenschaft vorzuschreiben.


Bundesbildungsministerin Bulmahn muss mit dem Urteil zum zweiten Mal innerhalb eines halben Jahres eine Korrektur durch das Verfassungsgericht hinnehmen. Sie appellierte an die Länder, keine vorschnellen Alleingänge zu machen.


Einige unionsgeführte Bundesländer wollen dpa–Meldungen zufolge sehr schnell Studiengebühren einführen. Bayern plant sie schon zum Wintersemester dieses Jahres. Baden–Würtemberg, Hamburg, Niedersachsen und das Saarland gehen von einer Einführung im kommenden Jahr aus. Hessen möchte Gebühren einführen, muss jedoch erst die Landesverfassung "beleuchten", die einen "unentgeltlichen" Schul– und Hochschulbesuch vorsieht.


Bremen, Nordrhein–Westfalen, Rheinland–Pfalz und Sachsen sprechen sich überwiegend für das so genannte Studienkontenmodell aus. Darin werden Gebühren erst nach der Regelstudienzeit plus einiger Semester fällig. Auch Berlin, Brandenburg und Mecklenburg–Vorpommern wollen das Erststudium gebührenfrei lassen. Der rheinland–pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) fordert Ausgleichszahlungen auf Länderebene für landesfremde Studierende, weil er erwartet, dass ein Run auf die gebührenfreien Länder stattfindet.


Die HRK begrüßt die Entscheidung der Verfassungsrichter und fordert Gestaltungsfreiheit der Hochschulen bei Studienbeiträgen.


Auch der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft sieht in dem Urteil Vorteile für die deutschen Hochschulen. Eine bundeseinheitliche Regelung sei nicht nötig, die Länder sollen den Hochschulen das "ob" und "wie" selbst überlassen, sagte der Präsident des Stifterverbandes, Dr. Arend Oetker.


Der Präsident des Deutschen Studentenwerks, Prof. Dr. Hans–Dieter Rinkens, bedauert das Urteil. "Wenn sich allerdings einige Länder für Studiengebühren entscheiden, dann wollen wir unsere Kompetenz bei der Studienfinanzierung einbringen und aktiv an der Ausgestaltung eines zukünftigen Studienfinanzierungssystems mitwirken", sagte Rinkens.


Auch Sie können Ihre Meinung in unserem CHEtboard zur Diskussion stellen unter


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3. Neue Universität Lüneburg jetzt gestartet
Seit dem 1. Januar 2005 ist offiziell aus der Fachhochschule Nordostniedersachsen und der Universität Lüneburg die Modelluniversität Lüneburg hervor gegangen. Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung hob Wissenschaftsminister Stratmann noch einmal die Einzigartigkeit dieses Projekts hervor. Die Universität Lüneburg, so Stratmann, sei eine Reformuniversität, die die scharfe Linienziehung zwischen Fachhochschule und Universität überwinde. Gleich zu Beginn kann die neue Universität auch schon einen Erfolg für sich verbuchen: Sie gehört zu den 20 ausgewählten deutschen Hochschulen, die von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) bei der Umstellung ihres Studienangebotes auf gestufte Studiengänge im Rahmen des sogenannten "Bologna–Prozesses" unterstützt werden. Auch das CHE wird die im Herbst 2003 begonnene Begleitung des Fusionsprozesses in einer Reihe von Teilprojekten fortsetzen.


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4. HRG–Novelle: Juniorprofessur und Befristung
Am 31.12.2004 ist das Gesetz zur Änderung dienst– und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich in Kraft getreten. Damit ist die Rechtunsicherheit, die entstanden war, nachdem das Verfassungsgericht die 5. Novelle des Hochschulrahmengesetztes im Juli 2004 für nichtig erklärt hatte, beseitigt. Die schon zuvor in einigen Bundesländern eingeführte Juniorprofessur ist nun auch bundesrechtlich als alternativer Qualifizierungsweg zur unbefristeten Professur verankert. Überdies wurde die Befristung von Arbeitsverhältnissen im Sinne der vor dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts bestehenden Rechtslage geregelt. Eine Überarbeitung des Gesetzes steht auf Basis einer Entschließung des Bundestages von Anfang Dezember 2004 allerdings noch aus. Die Entschließung verlangt von der Bundesregierung, "Vorschläge für eine wissenschaftsadäquate Ausgestaltung des Kündigungsschutzes ... vorzulegen, dass diese ... eine dauerhafte Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten ermöglichen."
Zur Entschließung des Bundestages
Die HRK hat nach der Zustimmung des Bundesrats, die Novelle kommentiert


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5. Ticker
Entscheidung über Pakt für die Forschung und Spitzenunis vertagt


HRK reagiert alarmiert auf erneute Verschiebung des Programms für Spitzenuniversitäten


Baden–Württemberg: Landesrektoren bedauern das Scheitern der Förderung von Eliteuniversitäten


Stifterverband appelliert an Politik, Föderalismusreform abzuschließen


Kompetenzzentrum Bologna: HRK wählt 20 Hochschulen für Unterstützung durch Koordinatoren und Sachmittel aus


BMBF erweitert Gründungsinitiative mit 50 Millionen Euro


Neues Zuwanderungsgesetz bringt Erleichterungen für ausländische Studierende aus Nicht–EU–Ländern


Baden–Württemberg: Die Rektorenkonferenz der Landesuniversitäten befürchten Beeinträchtigung des Wissenschaftsstandortes durch den "Beraterkreis Hochschulentwicklung"


Die TU Darmstadt nutzt ihre Autonomie: Erstmals in Hessen hat ein Universitäts–Präsident förmlich einen neu berufenen Professor ernannt


Andreas Schlüter wird neuer Generalsekretär des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft


Qualifizierung zum Hochschul– und Wissenschaftsmanager – jetzt Einschreibung für das Sommersemester 2005


BLK–Papier "Frauen in Führungspositionen an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrinchtungen" aktualisiert


NRW: Hilfe für Studierende und Hochschulpersonal bei der Suche nach Kinderbetreuungsplätzen


Balanced Scorecard als Instrument der Hochschulentwicklung – eine Tagung an der Fachhochschule Osnabrück


CHE bietet Inhouseworkshop zur Einführung der W–Besoldung. Auf der eintägigen Veranstaltung können individuell Belange der jeweiligen Hochschulen intensiv erarbeitet werden


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6. best–practice Hochschule 2005: Qualitätsmanagement
Der Wettbewerb best–practice geht in eine neue Runde. Erstmals werden diese Jahr speziell die Qualitätssicherungssysteme der Hochschulen unter die Lupe genommen. Für die Bewertung der Einsendungen werden vier Aspekte analysiert:
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7. Ist es der Hochschule gelungen, die Qualitätssicherung an den Zielen
der Hochschule auszurichten? 2. Ist es gelungen, die Elemente der Qualitätssicherung institutionell zu verankern? 3. Sind die Verfahren und Instrumente sinnvoll ausgewählt und aufeinander abgestimmt? 4. Gelingt es, die Ergebnisse auch für Veränderungen und Verbesserungen zu nutzen? Ausgezeichnet werden, wie bereits in den vergangenen Jahren, eine Universität und eine Fachhochschule. Mitmachen können alle Hochschulen, die Mitglied der Hochschulrektorenkonferenz sind. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai 2005. Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter:
oder direkt auf den Seiten von best–practice:


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8. Standpunkt: "Aus internationaler Perspektive läuft einiges schief"
"Aus internationaler Perspektive betrachtet läuft zurzeit einiges schief in der deutschen hochschulpolitischen Diskussion", so der Generalsekretär des DAAD, Dr. Christian Bode. Es werde Zeit, dass wir über die eigenen Kirchturmspitzen hinausschauen und uns an den internationalen Marktführern messen, sonst werde uns eines Tages ein "PISA für Hochschulen" die Quittung erteilen. Mit diesem Statement eröffnet Christian Bode die Diskussion im CHEt.board, das mit neuem Design und überarbeiteten Konzept online gegangen ist. Neben offenen Themen rund um die Hochschule und ihre Reformen wird zukünftig regelmäßig ein aktuelles hochschulpolitisches Thema durch ein Expertenstatement angestoßen.

Den vollständigen Diskussionsbeitrag von Dr. Christian Bode finden Sie unter:


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9. Internationales Lob für das CHE–Ranking
Auf Initiative der UNESCO und des Instituts for Higher Education Policy hat sich eine internationale Expertengruppe für Hochschulrankings, die IREGroup (International Ranking Experts), konstituiert. Neben den beiden Initiatoren fungiert das CHE künftig als dritter Partner in diesem Projekt. Am 10./11. Dezember 2004 fand in Washington ein erster Workshop der Gruppe statt. Dabei wurden eine Reihe nationaler Rankings, darunter auch das CHE–Hochschul– und Forschungsranking, sowie die weltweiten Rankings der Universität Shanghai und des Times Higher Education Supplement vorgestellt und diskutiert. Der Berichterstatter der IREGroup, Jamie Merisotis, erkannte die besondere Qualität des CHE–Rankings an: "The CHE–Ranking is the best I´ve ever seen." Beiträge sowie ein Summary Report über den Workshop werden im Frühjahr 2005 in der Zeitschrift "Higher Education in Europe" erscheinen. Das nächste Treffen der Gruppe wird im Frühjahr 2006 mit dem CHE als Gastgeber in Berlin stattfinden.


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10. Hochschulkurs
Auf Grund der großen Nachfrage wird der Hochschulkurs "Umstellung auf Bachelor– und Master–Studienprogramme – Modularisierung und Leistungspunkte" am 10./11.2.2005 noch einmal angeboten. Derzeit sind noch Plätze frei. Ort: Hotel Lindenhof, Bielefeld Referenten: Prof. Dr. Peter Mayer, FH Osnabrück; Prof. Dr. Bruno Moerschbacher, Universität Münster; Ludwig Voegelin, HE Consult


Am 14./15. März 2005 findet der Kurs "Verhandlungen und Vermittlungsgespräche fair und sicher leiten" statt. Ort: Hotel Lindenhof, Bielefeld Referentin: Kornelia von Vacano, Personality Training, Hamburg
(Dieser Kurs ist ausgebucht)

Das komplette Programm für das Sommersemester 2005 finden Sie unter:
Fragen: mailto:jutta.fedrowitz@che.de

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11. Zum guten Schluss
Nach einem Radiointerview zum Thema Studiengebühren wurde das CHE von einer Dame angerufen, die nach eigenem Bekunden 70 Jahre alt war. Ihre Bitte: Das CHE solle die Studierenden doch von der Notwendigkeit von Studiengebühren überzeugen. Das Anspruchsdenken der Studenten heute sei zu groß und die Angst vor Einschnitten beim Lebensstandard übertrieben. Eine Ausbildung sei schließlich auch etwas wert. Dies sahen auch die Verfassungsrichter so. In ihrer heutigen Urteilsbegründung heißt es u.a. "Die Möglichkeit, allgemeine Studiengebühren einzuführen und auszugestalten, bietet den Ländern die Chance, die Qualität der Hochschulen und eine wertbewusste Inanspruchnahme ihrer Leistungen zu fördern und auf diese Weise auch Ziele der Gesamtwirtschaft zu verfolgen."

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12. Impressum
*Redaktion: Britta Hoffmann–Kobert Lars Hüning Meike Siekermann

Wir freuen uns über Anregungen oder Kommentare: mailto:che.ckpoint@che.de

Alle Angaben, speziell URL–Adressen sind ohne Gewähr.

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Britta Hoffmann-Kobert
Britta Hoffmann-Kobertmehr
Telefon: 05241 9761-27
Fax: 05241 9761-40
E-Mail: britta.hoffmann-kobert
@che.de
 
Assistenz:
Anita Schmitzmehr
Telefon: 05241 9761-41

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