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Liebe Leserinnen und Leser,
über die langfristige Wirkung der Exzellenzinitiative wird aktuell ja ziemlich gestritten. Die einen sehen die von ihr ausgelösten Impulse für unsere Hochschullandschaft und für alle Geförderten auch die zusätzlichen Mittel. Bei den Gewinnern herrscht jetzt zu recht Freude und Stolz über den glücklichen Ausgang eines harten Antragsmarathons. Andere bemängeln, dass zu viele Ressourcen gebunden und gebündelt wurden, damit der erhoffte Sieg möglich wird. Auch bezweifeln Kritiker, dass die Gelder vom Bund und den Ländern mit der Exzellenzinitiative am besten den erklärten Zielen der Förderung der Spitzenforschung und ebenso der breiten Forschungsförderung zugutekommen. Über die ersehnte Nachhaltigkeit für den Wissenschaftsstandort Deutschland wissen wir noch nichts zu sagen.
Das CHE hat in den letzten Tagen versucht, den Blick der Öffentlichkeit und auch der Medien auf ein Thema zu lenken, was uns zu kurz gekommen ist: die Studienbedingungen, insbesondere die an den Exzellenzunis. Hilft der Exzellenzstatus allen an der Universität, oder nicht? Denn Forschung ist nur eine Dimension der Exzellenz. Neben dem gesellschaftlich notwendigen Wissenschaftstransfer wollen Studierende auch exzellente Lehre und ebenso internationale Vernetzung oder bestmöglichen Anwendungsbezug. Vielfältige Anforderungen an die Hochschulen erfordern deshalb Exzellenz in vielfältigen Dimensionen. Und da stechen die jetzt ausgewählten Exzellenzunis leider nicht alle hervor.
Lesen Sie mehr dazu in dieser Ausgabe
Ihr Jörg Dräger
J.Draeger |
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Nach Begutachtung und Beratung von insgesamt 143 Anträgen von 46 Universitäten hat der Bewilligungsausschuss der Exzellenzinitiative am 15. Juni 2012, in Bonn beschlossen, dass 45 Graduiertenschulen, 43 Exzellenzcluster und 11 Zukunftskonzepte finanziert werden. Es werden insgesamt 39 Universitäten mit 2,4 Milliarden Euro gefördert.
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„Die bewilligten Projekte kommen von mehr als einem Drittel der Universitäten. Das zeigt, dass Spitzenforschung in Deutschland breit und vielfältig aufgestellt ist“, so DFG Präsident Professor Matthias Kleiner. „Wir haben uns dazu entschlossen, die beantragten Budgets nicht in voller Höhe zu bewilligen, um dafür mehr Anträge fördern zu können“, kommentierte der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Wolfgang Marquardt.
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Ab 1. November 2012 bis 2017 bekommen die Projekte die Mittel dieser zweiten Programmphase der Exzellenzinitiative zur Verfügung. Hier die Ergebnisse der Förderentscheidungen
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HRK–Präsident Prof. Dr. Horst Hippler plädiert dafür, dass die Hochschulforschung in der Breite ausgebaut werde. Die positiven Effekte durch die Exzellenzinitiative gelte es dauerhaft zu nutzen und eine hinreichende Grundfinanzierung bereitzustellen. Wenn die Exzellenzinitiative 2017 auslaufe, müsse das aufgebaute Potenzial gesichert und weiter entwickelt werden können.
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Vorstandsmitglied Andres Keller von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisierte, dass Bund und Länder mit der Exzellenzinitiative für eine dramatische Ausweitung befristeter Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen gesorgt hätten. Er schlägt vor, die Exzellenzinitiative ab 2017 in einen „Pakt für gute Arbeit in der Wissenschaft“ zu überführen. Dieser solle qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Perspektive eröffnen, dauerhaft in Forschung, Lehre oder Wissenschaftsmanagement zu arbeiten.
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Die neun Universitäten, die im Rahmen der Exzellenzinitiative in den vorherigen Jahren (2006 und 2007) für ihre Zukunftskonzepte zur Förderung ausgewählt wurden, werden kritisch beäugt, wenn es um die Lehre geht. Die einen glauben, dass der starke Fokus auf die Forschung die Studienbedingungen verschlechtere, weil die Lehre vernachlässigt würde. Die anderen sehen durch die zusätzlichen Gelder bessere Voraussetzungen und einen Automatismus zu besseren Studienbedingungen, weil gute Forschung die beste Basis für gute Lehre sei. Doch wie meistens sind pauschale Urteile verfehlt: Eine Auswertung der Studierendenurteile im Hochschulranking zeigt keine systematischen, allgemein gültigen Auswirkungen des Exzellenzstatus auf die Spitzenplatzierungen bei den Studienbedingungen. Vielmehr bestätigt sich, dass der Schluss von „Forschungsexzellenz“ auf die Exzellenz der gesamten Universität zu kurz greift; herausragende Leistung ist ein mehrdimensionales Phänomen, das in unterschiedlichen Bereichen verschieden stark ausgeprägt sein kann und worin verschiedene Hochschulen herausragend sein können.
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Der Wissenschaftsrat hält eine grundlegende Veränderung der Struktur des Akkreditierungssystems zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für angebracht. „Wichtiger als Verfahrensdebatten ist derzeit die Entwicklung einer Qualitätskultur, die aktiv und aus professioneller Verantwortung von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gestaltet wird. Die Hochschulen müssen die Steigerung der Studienqualität als strategische Aufgabe begreifen und wahrnehmen“, sagt der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Wolfgang Marquardt, in einer Pressemitteilung. Die angewendeten Verfahren der Qualitätssicherung, von denen die Akkreditierung nur einen Teil darstelle, entwickelten sich überaus dynamisch. „Wir befinden uns in einer Übergangsphase und sollten in einigen Jahren auf Basis deutlich umfangreicherer Erfahrungen erneut Bilanz über die Qualitätssicherung ziehen“, so Marquardt.
Der Wissenschaftsrat empfiehlt darüber hinaus, mit einer Experimentierklausel besonders ambitionierten Hochschulen auch andere Verfahren der externen Begutachtung unter Aufsicht des Akkreditierungsrates zu erlauben.
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Die HRK–Mitgliederversammlung hatte im April Vorschläge für die Gestaltung eines "Institutionellen Qualitätsaudits" gemacht. Der Senat der HRK meint, die Empfehlungen des Wissenschaftsrates greifen zu kurz. „Das heutige Akkreditierungssystem mit seiner hohen Regelungsdichte bietet zu wenig Freiraum für die Gestaltungskraft autonomer Hochschulen. Wir wollen eine Rechenschaftslegung, die sich an hochschuleigenen Zielen orientiert und über die Erfüllung von Vorschriften hinausgeht“, fasste der HRK–Präsident Prof. Dr. Horst Hippler die Position des Senats zusammen. „Die Hochschulen sind deshalb sehr enttäuscht, dass der Wissenschaftsrat sich nicht zur Befürwortung grundlegender Innovationen in der externen Qualitätssicherung hat durchringen können.“
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Die Verbundpartner im Netzwerk „Quality Audit“ – Universität des Saarlandes, Universität Potsdam, Technische Universität Kaiserslautern und Leuphana Universität Lüneburg – begrüßen die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems. Gegenstand des Verbundprojekts Netzwerk „Quality Audit“ ist die Entwicklung und Erprobung eines netzwerkorientierten Quality Audit–Verfahrens, welches im Rahmen des Bund–Länder–Programms „Für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre“ (Qualitätspakt Lehre) gefördert wird.
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BMBF: Bilanz nach einem Jahr Deutschland–Stipendium „Da geht noch mehr“
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Brandenburg: Kommission hat Bericht über die Evaluierung der Hochschulstrukturen des Landes übergeben. Bericht bietet Empfehlungen und Orientierungen für die Hochschulentwicklungsplanung des Landes und die Entwicklung und Profilbildung der einzelnen Hochschulen
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Niedersachsen: Land fördert Projekte mit insgesamt fast einer Million Euro, die die Bildungsbeteiligung von Studierenden aus nicht–akademischem Elternhaus erhöhen
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Schleswig–Holstein: Prof. Dr. Waltraud Wende (parteilos) ist am 12. Juni 2012 zur Ministerin für Bildung und Wissenschaft ernannt worden. Wende war zuvor Präsidentin der Universität Flensburg
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Gemeinsame Wissenschaftskonferenz: Die Publikation "Bericht zur Umsetzung des Hochschulpaktes 2020 in den Jahren 2007 bis 2010 und Jahresbericht 2010" ist online. Die Studienanfängerquote, d.h. der Anteil eines Altersjahrgangs, der ein Studium aufnimmt, ist seit 2005 von 37,0 Prozent auf 44,9 Prozent in 2010 angestiegen
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Hochschulkanzler warnen vor massiven Einschnitten in die Qualität und Freiheit der Lehre sowie vor einem erheblichen Kostenanstieg für die Hochschulen durch die Änderung des Urheberrechtsgesetzes
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HRK–Senat: Beibehaltung der W–Besoldung und Anhebung der Professorengehälter
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Wissenschaftsrat: Private und kirchliche Hochschulen aus Sicht der Institutionellen Akkreditierung
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Wissenschaftsrat: Empfehlung für 287 Millionen Euro für Forschungsbauten an Hochschulen
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Deutsches Studentenwerk: Untersuchung zu Studieren mit Behinderung und chronischer Krankheit veröffentlicht. Fazit: Noch viel zu tun auf dem Weg zur ‚Hochschule für Alle‘
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Deutsches Studentenwerk: Mitmachen bei der 20. Sozialerhebung. DSW–Präsident Dieter Timmermann appelliert an die Studierenden: „Es geht um Ihre Interessen!“
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HIS: „Erwartungen, Entscheidungen und Bildungswege. Studienberechtigte 2010 ein halbes Jahr nach Schulabgang“ erschienen. Hohe Leistungsanforderungen und gute Karriereaussichten werden erwartet
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Statistisches Bundesamt: 234 Milliarden Euro für Bildung, Forschung und Wissenschaft im Jahr 2010
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Statistisches Bundesamt: 11 Prozent weniger Habilitationen im Jahr 2011
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Tagung: „Ungleich besser! Verschiedenheit als Chance“ und „Vielfalt als Chance“ findet am 02. und 03. Juli 2012 in der Berlin–Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften statt
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Knapp 50.000 Studierende haben 2011 einen Studienkredit–Vertrag neu abgeschlossen. Dabei entfallen 92 Prozent der neuen Studienkredit–Verträge auf staatliche Angebote, nämlich auf den KfW–Studienkredit, den Bildungskredit des Bundesverwaltungsamtes und die Studienbeitragsdarlehensangebote in Niedersachsen und Bayern. Das ist ein Ergebnis des aktuellen CHE–Studienkredit–Tests 2012, der auch aufzeigt, worauf Studierende vor der Unterschrift achten sollten. Der CHE–Studienkredit–Test 2012 arbeitet anhand von 20 Kriterien differenziert die Vor– und Nachteile der existierenden Angebote für verschiedene Zielgruppen heraus. Generell empfiehlt das CHE Studierenden, den wirklichen Finanzbedarf kritisch zu hinterfragen und zunächst Fördermöglichkeiten ohne oder mit geringerer Rückzahlung auszuschöpfen (BAföG, Stipendien, Unterstützung durch die Eltern, Nebenjobs).
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Der vierte Bildungsbericht zeigt die Gesamtentwicklung des deutschen Bildungssystems und widmet sich in seinem Schwerpunktkapitel dem Thema "Kulturelle/musisch–ästhetische Bildung im Lebenslauf".
Das Bildungsniveau sei weiter gestiegen:
Der Anteil der Schulabgängerinnen und –abgänger ohne Hauptschulabschluss konnte weiter gesenkt werden (2006: 8,0 Prozent, 2010: 6,5 Prozent). Zugleich werden immer häufiger höherwertige allgemeinbildende Abschlüsse nachträglich erworben.
Von den Schulabsolventen haben 2010 49 Prozent die Hochschulreife erlangt (34 Prozent die allgemeine, 15 Prozent die fachgebundene Hochschulreife). Der Anstieg wird deutlich im Vergleich: Unter den 30– bis 35–Jährigen verfügen 41 Prozent über die Hochschulreife, unter den 60– bis 65–Jährigen 20 Prozent.
Die Flexibilität von Bildungswegen und die Durchlässigkeit von Bildungsgängen im Sekundarbereich I, im Sekundarbereich II sowie von der Berufsausbildung zur Hochschule konnten weiter erhöht werden, sodass damit die Chancen auf einen höheren Bildungsabschluss deutlich verbessert wurden.
Vor allem der Bildungsstand der Frauen ist in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Im Gegensatz dazu hat sich der Anteil der jungen Männer ohne beruflichen Abschluss weiter erhöht.
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Der Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b) wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Der von Bundesforschungsministerin Annette Schavan vorgelegte Entwurf sieht vor, dass Bund und Länder außer einzelnen Vorhaben in Zukunft auch längerfristig Hochschuleinrichtungen von überregionaler Bedeutung gemeinsam fördern können.
In der Pressemitteilung des BMBF heißt es, die Exzellenzinitiative habe eine Struktur bildende Wirkung weit über die geförderten Fächer und Hochschulen hinaus entfaltet. Es seien zum Beispiel strategisch angelegte Forschungskooperationen von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit hohem Entwicklungspotenzial entstanden. Schavan: "Diese Erfolge gilt es zu sichern und zu verstetigen, um den Hochschulen langfristige Perspektiven zu geben. Dafür brauchen wir mehr Kooperation von Bund und Ländern."
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Die Hochschulen setzten große Hoffnungen auf die Lockerung des so genannten "Kooperationsverbots", sagte HRK–Präsident Horst Hippler. Die Grundfinanzierung der Hochschulen müsse dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden und dazu eine langfristige, verlässliche Mitfinanzierung des Bundes in Ergänzung zu befristeten Sonderprogrammen möglich werden. Der Formulierungsvorschlag der Bundesregierung für die Erreichung dieses Zieles könne noch klarer gefasst werden.
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Die Gleichstellung von Frauen und Männern im Wissenschaftsbetrieb ist zwar vorangekommen, aber bei weitem nicht ausreichend: Je höher die Hierarchiestufe, desto geringer der Frauenanteil. Das ist das Fazit einer öffentlichen Anhörung „Frauen in Wissenschaft und Forschung“ des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft am heutigen Montagmittag. „Überall da, wo entschieden wird, sind kaum Frauen“, sagte die Ausschussvorsitzende Ulla Burchardt (SPD) in ihrem Eingangsstatement.
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Um dies zu ändern, hat die Bundesregierung 2008 das Professorinnenprogramm ins Leben gerufen. Bund und Länder fördern bis zu drei Professorinnenstellen pro Hochschule, wenn diese ein überzeugendes Gleichstellungskonzept vorgelegt hat.
"Das Programm hat nicht nur dazu geführt, dass zusätzlich 260 Professuren mit Frauen besetzt wurden – es trägt zum notwendigen Kulturwandel bei", betonte BMBF–Staatssekretärin Cornelia Quennet–Thielen. Die GWK entscheidet am 29. Juni 2012 über eine zweite Phase des Professorinnenprogramms.
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Der Wissenschaftsrat sieht weitere Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als zwingend erforderlich an
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Eine Befragung des CHE von Professorinnen und Professoren zeigt auf, dass die Unterrepräsentanz von Frauen in der Wissenschaft sehr stark als ein Problem der Unvereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familie wahrgenommen wird. Weitere Informationen zur Studie „Einsam an der Spitze: Unterrepräsentanz von Frauen in der Wissenschaft aus Sicht von Professor(inn)en in den Naturwissenschaften“.
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Aktuelle Informationen zum Thema Frauen in der Wissenschaft und Forschung bietet auch das Center of Excellence Women and Science (CEWS) in einem regelmäßigen Newsletter
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Im aktuellen Praxis–Check des CHE im Fach Informatik beweisen die Fachhochschulen einmal mehr ihren guten Praxisbezug im Studium.
So zeigen sich bei der Praxisorientierung der Informatik–Studiengänge, in Übereinstimmung mit den traditionellen Profilunterschieden der beiden Hochschultypen Fachhochschule und Universität, die stärksten Unterschiede zwischen den beiden Hochschularten. 42 Prozent der FH–Studiengänge wurden diesbezüglich mit ** oder *** bewertet. Umgekehrt spielen die in die Bewertung eingeflossenen Aspekte an Universitäten keine so große Rolle (15 Prozent bewertet mit ** oder ***).
Insgesamt werden im Praxis–Check drei Teilaspekte von Beschäftigungsbefähigung bewertet:
1. die Vermittlung methodischer Kompetenzen, 2. die Vermittlung sozialer Kompetenzen und 3. die Praxisorientierung der Studiengänge. Aus diesen Dimensionen wird ein Gesamtrating berechnet, in das die drei Teilbereiche gleichgewichtig einfließen. Der Praxis–Check konzentriert sich auf eine Bewertung der Vermittlung bestimmter überfachlicher beschäftigungsrelevanter Kompetenzen, wie sie in den Curricula bzw. den Studienordnungen verankert sind und fließt seit 2011 in das CHE Hochschulranking als ein Indikator für den Vergleich des Arbeitsmarkt– und Berufsbezugs mit ein. Die Sonderauswertung „Praxis–Check 2012 – Wie gut fördern die neuen Studiengänge in der Informatik die Beschäftigungsbefähigung?“ stellt eine detaillierte Analyse in den Informatik–Studiengängen vor.
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Bei der Vergütung von Professorinnen und Professoren muss nach Ansicht der HRK ein der wissenschaftlichen Arbeit entsprechendes Leistungsprinzip weiterhin gestärkt werden. Die Hochschulen sehen die Entscheidungsmöglichkeit über Leistungskriterien und –bezüge als eine der Voraussetzungen dafür, ihre selbst gesteckten Ziele und Profile erfolgreich weiter zu entwickeln.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar die W2–Besoldung der Professoren in Hessen für verfassungswidrig erklärt mit der Begründung, sie verstoße gegen das Alimentationsprinzip: Das in Rede stehende Grundgehalt ohne Leistungszuschläge sei dem Professorenamt nicht angemessen.
Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung hat der HRK–Senat nun auf Vorschlag einer Arbeitsgruppe Forderungen für die künftige Professorenbesoldung formuliert. Darin dringt er darauf, das funktionierende System der W–Besoldung zu erhalten und dabei die Grundgehälter angemessen zu erhöhen.
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Die nächste Veranstaltung:
06./07.09.2012:
Finanz– und Rücklagenmanagement
Referent(inn)en: Andrea Güttner, CHE Consult, Gütersloh;
Dr. Rainer Ambrosy, Kanzler, Universität Duisburg Essen
Markus Hoppe, Vizepräsident, Universität Göttingen
Ort: Tagungshotel Lindenhof, Bielefeld
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EM 2012: Wissenschaftler des DIW Berlin und der FU Berlin prognostizieren den Ausgang der Fußball–EM. Aus ökonomischer Sicht habe Spanien die größte Wahrscheinlichkeit, die Fußball–Europameisterschaft 2012 zu gewinnen. Denn die spanische Mannschaft zeichne sich nicht nur durch den höchsten Marktwert, sondern auch durch die größte Homogenität aus. Zu diesem Ergebnis kommen Gert G. Wagner vom DIW Berlin, Jürgen Gerhards und Michael Mutz von der FU Berlin in einer gemeinsamen Studie. Gerhards und Wagner haben auf Basis ihrer ökonomischen Analyse bereits den Ausgang der letzten zwei WM und der letzten EM richtig prognostiziert. Die Berechnungen der Forscher beruhen auf den Marktwerten der Spieler.
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Das CHEckpoint–Team ist in der Frage, wer Europameister wird, gespalten. Wir wünschen auf jeden Fall allen Fußballbegeisterten weiter viel Spaß. |
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Redaktion:
Britta Hoffmann–Kobert
Nina Kothy
Wir freuen uns über Anregungen oder Kommentare: mailto:che.ckpoint@che.de
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