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Liebe Leserinnen und Leser,
meinen Glückwunsch an unsere neue Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek. Wir wünschen ihr und uns allen viel Erfolg bei den reichlich vorhandenen Herausforderungen, auf die sie in diesem Amt treffen wird. Dass sie bereits in den ersten Interviews auf die Wichtigkeit der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung hinweist, zeigt aus meiner Sicht einen guten Riecher für zentrale Themen. Weitere Herausforderungen nennt aktuell das Expertengutachten zu Forschung und Innovation EFI. Und auch das Hochschulforum Digitalisierung listet zehn Themen auf, die unbedingt auf ihre Agenda gehören. In ihrer Regierungserklärung kündigt Karliczek selbst das Ziel einer Grundgesetzänderung an, damit der Bund leichter in die Bildung investieren kann.
Lesen Sie mehr dazu in dieser Ausgabe des CHEckpoints.
Viel Spaß dabei wünscht
Ihr Frank Ziegele
Frank Ziegele |
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Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich in ihrer Plenarsitzung am 15. März 2018 in Berlin auf Schritte zur Verbesserung der Transparenz, Vergleichbarkeit und Qualität des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland verständigt.
Die Kultusministerkonferenz hat unter anderem beschlossen, einen Themenkatalog und einen Entwurf für weitergehende Vereinbarungen der Länder zu grundsätzlichen Fragen der Bildungspolitik auszuarbeiten sowie die Option für einen Staatsvertrag zu prüfen, mit dem die länderübergreifende Zusammenarbeit weiterentwickelt, die Vergleichbarkeit und Qualität des Bildungswesens verbessert und Mobilitätshindernisse abgebaut werden sollen. Die Kultusministerkonferenz will darüber hinaus einen Nationalen Bildungsrat einrichten. Ein gemeinsames Konzept der Länder für den Nationalen Bildungsrat soll als Verhandlungsgrundlage mit der Bundesregierung erstellt werden.
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Die Expertenkommission zur Forschung und Innovation (EFI) der Bundesregierung weist in ihrem Gutachten 2018 der Forschungs– und Innovationspolitik insgesamt eine positive Dynamik aus. Als Herausforderungen werden der digitale Wandel und ein verlangsamtes Produktivitätswachstum genannt. Die Experten schlagen der Bundesregierung vor, die Rahmenbedingungen für internetbasierte Technologien deutlich zu verbessern und die digitale Bildung in der Breite zu fördern. Zur Stärkung des Wissenschaftssystems solle ein langfristig angelegtes Nachfolgeprogramm für den Hochschulpakt initiiert werden. Der Pakt für Forschung und Innovation solle fortgeführt und dabei stärker auf den Erkenntnis– und Technologietransfer ausgerichtet werden. Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften (FHs/HAWs) und Universitäten sollen ihre eigenständigen Profile erhalten und spezifisch weiterentwickeln. FHs/HAWs benötigen eine bessere Grundfinanzierung, so die Experten.
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„Die Dynamik am Innovationsstandort Deutschland wollen wir aufrechterhalten. Dazu wollen wir die Hightech–Strategie konsequent weiterentwickeln und die F&E–Ausgaben bis zum Jahr 2025 auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts steigern“, sagte Bundesforschungsministerin Wanka bei der Übergabe des Berichts und kündigte an, dass die Bundesregierung das Gutachten sorgfältig prüfen und im Mai 2018 im Rahmen des Bundesberichtes Forschung und Innovation dazu Stellung nehmen werde.
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Hochschulen und Wirtschaft haben Leitplanken formuliert, die für Unternehmen und Hochschulen für die Zusammenarbeit bei Promotionen gelten müssen. Die gemeinsame Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, der Hochschulrektorenkonferenz und des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft betont, dass das Promotionsrecht ausschließlich bei den promotionsberechtigten Hochschulen liegt. Die akademischen Standards gelten uneingeschränkt bei jeder Promotion.
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Text der gemeinsamen Stellungnahme von BDA, BDI, HRK und Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
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BMBF: Anja Karliczek übernimmt das Amt der Bundesministerin für Bildung und Forschung von Johanna Wanka und kündigt eine Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung an
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Hochschulforum Digitalisierung: Expert(inn)en nennen der neuen Bildungsministerin zehn Themen, die aus ihrer Sicht relevant sind
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BMBF: Hochschulprogramme für Flüchtlinge werden verlängert
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Regelungen für Bildung und Wissenschaft mit dem Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) in Kraft getreten
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Baden–Württemberg: Landtag verabschiedet neues Hochschulgesetz
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GWK Förderinitiative Innovative Hochschule: Bund, Länder und beteiligte Hochschulen beraten über forschungsbasierten Transfer in Deutschland sowie eine stärkere Vernetzung
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HRK: Ulrich Radtke als Sprecher der Universitäten in der HRK wiedergewählt
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DFG: Verbindliche Zeiten für Forschung auch nach der Facharztprüfung vorgeschlagen
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DFG: Positionspapier zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Informationsinfrastrukturen im Zeichen von Digitalisierung, Open–Access–Transformation und Forschungsdatenmanagement
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Statistisches Bundesamt: Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen haben 2016 in Deutschland rund 12,7 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung ausgegeben
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Statistisches Bundesamt: Zahl der Studienberechtigten im Jahr 2017 um 3 Prozent zurückgegangen
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Statistisches Bundesamt: 137.700 Deutsche studierten im Jahr 2015 im Ausland
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Bitcom–Umfrage: Bürger sind mehrheitlich gegen Bildungsföderalismus und wünschen sich, dass der Bund mehr Verantwortung trägt
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Publikation des Bayerischen Staatsinstituts für Hochschulforschung und Hochschulplanung IHF: Angeboten an Hochschulen zur Steigerung des Studienerfolgs: Ziele, Adressaten und Best Practice
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OECD: PISA–Sonderauswertung zeigt, dass Schüler(innen) mit Migrationshintergrund mehr Unterstützung brauchen, um in Schule und Gesellschaft erfolgreich zu sein
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Deutsches Studentenwerk: Rolf–Dieter Postlep ist neuer Präsident des DSW
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Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 19. Dezember 2017 landesgesetzliche Vorschriften sowie einzelne Normen im Hochschulrahmengesetz (HRG) für unvereinbar mit dem Grundgesetz (GG) erklärt und eine Neuregelung bis Ende 2019 angeordnet. In einer Kleinen Anfrage baten Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung, darzulegen, welche Konsequenzen sich aus dem Urteil auch hinsichtlich des HRG ergeben.
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In der Antwort der Bundesregierung heißt es: „Soweit Normen des HRG betroffen sind, muss der Bundesgesetzgeber tätig werden.
Die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit betrifft verschiedene Einzelaspekte der Studienplatzvergabe im Studienfach Humanmedizin innerhalb der Auswahlverfahren der Hochschulen, der Abiturbestenquote sowie der Wartezeitquote (sog. Hauptquoten). Das Bundesverfassungsgericht
fordert allerdings keine vollständige Neugestaltung des Vergabesystems. Die Bildung der Hauptquoten als solche wurde verfassungsrechtlich nicht beanstandet. Dennoch sieht das Gericht in jeder der Quoten Nachbesserungsbedarf im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung. Hinsichtlich der Neuregelung der bemängelten Aspekte betont das Gericht den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Der im Urteil formulierte Regelungsauftrag richtet sich nach dem Verständnis der
Bundesregierung primär an die Länder. Dementsprechend beabsichtigen die Länder, ihren Staatsvertrag, in dem die Studienplatzvergabe für bundesweit zulassungsbeschränkte
Studiengänge geregelt ist, anzupassen.“
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Ein gemeinsamer Vorschlag der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) und des Medizinischen Fakultätentages e.V. (MFT) für ein reformiertes Zulassungsverfahren schlägt vor, auf die Wartezeit und die Abiturbestennote zu verzichten.
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Das CHE hat Kernaussagen des Verfassungsgerichtsurteils vom 19. Dezember 2017 in einem PDF zusammengestellt
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1968 wurde der Numerus clausus (NC) in Deutschland eingeführt, vor allem der Ansturm auf das Medizinstudium musste geregelt werden. Informationen dazu präsentiert der SWR aus Anlass des 50–jährigen Jubiläums in einer Audiodatei.
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Im Interview mit dem Deutschlandfunk erläutert CHE–Experte Cord–Denis Hachmeister, welche Vergabekriterien neben der Abiturnote noch geeignet wären, wenn Studiengänge zu viele Bewerber(innen) haben.
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Die Förderprojekte im Rahmen des Bund–Länder–Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ haben zwischen Oktober 2011 und September 2017 bundesweit 254 neue bzw. weiterentwickelte Studiengänge, Zertifikatsprogramme und –kurse sowie Vorbereitungs– und Brückenkurse erfolgreich in den Regelbetrieb überführt. Das zeigt eine aktuelle Erhebung des CHE im Zuge der wissenschaftlichen Begleitung des Programms. Das Gros dieser Neuerungen ist im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung angesiedelt.
Die Ergebnisse zu den implementierten Angeboten sind Teil einer umfangreichen Befragung von Verantwortlichen aller Förderprojekte, welche vom CHE als einer von insgesamt vier Mitgliedsorganisationen der wissenschaftlichen Begleitung des Bund–Länder–Wettbewerbs „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ zwischen März und September 2017 durchgeführt wurde. Eine ausführliche Darstellung und Analyse der Resultate der empirischen Erhebung wird im ersten Halbjahr 2018 als „Projektfortschrittsanalyse 2017“ erscheinen.
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Die Übersicht zu den 254 implementierten Angeboten ist auf der Webseite der wissenschaftlichen Begleitung online verfügbar.
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Am 22. und 23 Februar 2018 wurden die Vorhabenbeschreibungen für die zweite Förderphase des Bund–Länder–Programms „Qualitätsoffensive Lehrerbildung” bewertet und Empfehlungen für förderwürdige Projekte aus der ersten Bewilligungsrunde ausgesprochen. Grundlage war das erfolgreiche Abschneiden der Projekte in der Zwischenbegutachtung. Zur Anschlussförderung empfohlen wurden 18 Projekte.
Über die Anschlussförderungen der Projekte der 2. Bewilligungsrunde wird im Oktober 2018 entschieden.
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Das CHE–Forum „Fakultätsmanagement“ findet am 4. und 5. Juni 2018 im Kongresspalais in Kassel statt. Thema ist die strategische Steuerung von Fakultäten und Fachbereichen: Erfüllen Instrumente wie Zielvereinbarungen und Personalkostenbudgetierung in der Praxis, was sie bei ihrer Einführung versprochen haben? Welche Ausgestaltung strategischer Steuerung erweist sich für Fakultäten als erfolgreich? Zu diesen Fragen werden eine aktuelle Studie des CHE vorgestellt und Werkstattberichte aus Hochschulen diskutiert.
Zwei Workshops zur Weiterentwicklung als Fakultätsmanager(in) und zu Mikropolitik in der Fakultät bieten die Gelegenheit, das Wissen über Gestaltungsmöglichkeiten beim Management einer Fakultät zu erweitern.
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09. / 10. April 2018 Hotel Dietrich–Bonhoeffer–Haus, Berlin
Workshop "Strategieentwicklung für Hochschulen und Fakultäten“
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23. April – 06. November 2018, Hotel Dietrich–Bonhoeffer–Haus, Berlin
Hochschulkurs–Intensiv–Workshop "(Weiter)Entwicklung von QM–Systemen in Hochschulen"
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15. Mai 2018, Hotel Bielefelder Hof, Bielefeld
CHE–Forum „Frauen in IT“
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4./5. Juni 2018, Kongress–Palais Kassel
CHE–Forum Fakultätsmanagement
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17. Mai 2018 – 16. Februar 2019, Hotel und SPA Gräflicher Park in Bad Driburg
Jahresprogramm "Führung als Chance – Systematischer Erfahrungsaustausch und Kompetenzerweiterung"
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14. Juni 2018 – 16. Mai 2019, SORAT Hotel Ambassador, Berlin
Hochschulkurs–Zertifikatsprogramm "Personalentwicklung an Hochschulen"
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20. Juli 2018, Technische Universität Dortmund, Dortmund
Tagung “Herausforderungen der Governance von Wissenschaft”
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24. / 25. September 2018, SORAT Hotel Ambassador, Berlin
Hochschulkurs–Workshop "Management von englischsprachigen Studiengängen"
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19. November 2018 – 24. September 2019, Hotel Dietrich–Bonhoeffer–Haus, Berlin
Hochschulkurs–Zertifikatsprogramm „Fakultätsmanagement"
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Das gesamte Veranstaltungsprogramm finden Sie unter
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Forscher(innen) in den USA, Großbritannien, Kanada und Australien teilen offenbar seltener ihre Forschungsdaten im Anschluss an ein Projekt als Forschende in vielen europäischen Ländern. Das ergab eine Umfrage bei 7.700 Forschenden weltweit. 63 Prozent teilen erhobene Daten routinemäßig als ergänzende Informationen. Allerdings variierte der Prozentsatz je nach Land und Disziplin. So waren in Kanada dazu nur 50 Prozent und in den USA und Australien 55 Prozent der Forschenden bereit, während es etwa in Polen bei 76 Prozent, in Deutschland bei 75 Prozent und in der Schweiz bei 69 Prozent der Forschenden üblich ist
Obwohl drei Viertel der Befragten von der Nützlichkeit eines Austausches von Daten überzeugt waren, kommt dieser offenbar nicht entsprechend zustande. Als größtes Hindernis wurde gesehen, die Daten in einer vorzeigbaren und nützlichen Weise aufzubereiten.
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Redaktion: Britta Hoffmann–Kobert
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