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Liebe Leserinnen und Leser,
als ich vor fast 15 Jahren zum CHE kam war mein erstes Projekt, mich mit Ideen zu Studiengebühren zu beschäftigen. Schnell merkte ich, dass die Diskussion rein ideologisch geführt wurde – Heilserwartungen standen Untergangsszenarien gegenüber. Ich machte mich auf die Suche nach Fakten: Eine australische Labour–Regierung, die nachgelagerte Gebühren als soziale Maßnahme zur Öffnung der Hochschulen einführte; Chancen und Risiken unterschiedlicher Modelle; Rechnungen, welche Verbesserungen mit zu erwartenden Einnahmen möglich sind usw. Für eine gewisse Zeit fanden Tatsachen Gehör, Parteipolitik spielte kaum eine Rolle.
Und wo stehen wir heute? Es gibt neue Fakten: Die gerade veröffentlichte Studie des Bayerischen Staatsinstituts für Hochschulforschung und Hochschulplanung hat die Auswirkungen und Verwendung von Studienbeiträgen in Bayern untersucht. Fazit: Den Hochschulen stehen über 330 Millionen Euro mehr Mittel für die Verbesserung der Studienbedingungen zur Verfügung – negative Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Studierendenschaft sind nicht erkennbar. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Ergebnisse – aber Fakten interessieren derzeit nicht mehr, politische Rationalitäten dominieren. Das ist bedauernswert, die Abschaffung der Studienbeiträge in den meisten Bundesländern wird die Studienqualität zurückwerfen. Zum Glück gibt es aber auch positive Meldungen für die Lehre an deutschen Hochschulen – so z.B. das Anlaufen des Qualitätspakts.
Lesen Sie mehr darüber in dieser CHEckpointausgabe.
Frohe Ostern wünscht
Ihr Frank Ziegele
Frank Ziegele |
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Eine Sonderauswertung aus der 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes zeigt, dass kaum Unterschiede beim Zeitbudget, der Erwerbstätigkeit, der Studienfinanzierung und der sozialen Herkunft zwischen Studierenden der verschiedenen Abschlussarten bestehen. Angehende Bachelor fühlen sich zeitlich etwas stärker belastet. Die zeitliche Belastung durch das Studium während der Vorlesungszeit wird von 43 Prozent der Bachelor–Studierenden als hoch und von 18 Prozent als zu hoch eingeschätzt. Studierende in den „alten“ Diplom– oder Magister–Studiengängen fällen diese Urteile mit 41 bzw. 11 Prozent seltener. 58 Prozent der Bachelor jobben noch neben dem Studium, bei Diplom– und Magister–Studierenden sind es 63 Prozent.
Bundesbildungsministerin Annette Schavan sagte: „Die Ergebnisse sind eine gute Grundlage für die Bologna–Konferenz, zu der wir Anfang Mai Vertreter der Hochschulen, der Studierendenschaft, der Wirtschaft und der Arbeitnehmer eingeladen haben.“
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Das gemeinsam von den Hochschulen und den Ländern getragene neue System der Studienplatzbewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Fächer wird nicht zum Wintersemester 2011/12 an den Start gehen, heißt es in der Pressemitteilung der Stiftung für Hochschulzulassung.
Der Stiftungsrat werde in Kürze einen Aktionsplan vorlegen, der aufzeigt, welche Maßnahmen Länder und Hochschulen ergreifen, damit das System hochschulstart.de in vollem Funktionsumfang und Service für Bewerberinnen und Bewerber baldmöglichst starten kann.
Für das Wintersemester 2011/2012 werden wieder die vorhandenen Zulassungsverfahren der Hochschulen angewandt.
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Nach der Entscheidung der Stiftung für Hochschulzulassung äußerte sich HRK–Präsidentin Margret Wintermantel. Solange das System nicht rund und zuverlässig laufe, dürfe es nicht an den Start gehen. Die HRK vertraue jedoch darauf, dass das neue Verfahren möglichst bald problemlos einsetzbar sei. Trotz der technischen Detailprobleme seien die ersten Erfahrungen mit dem neuen Verfahren ermutigend. Die Studienplatzbörse der HRK wird erneut zum Einsatz kommen. Sie gibt den Studieninteressierten tagesaktuelle Hinweise auf noch freie Studienplätze.
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NRW und Niedersachsen begrüßen die Verschiebung solange das System noch nicht genügend ausgereift ist, beide Länder betonen aber, dass sie grundsätzlich hinter dem zukünftigen zentralen Vergabeverfahren stehen.
Nur wenn bundesweit auch genügend Hochschulen an dem neuen Bewerbungsverfahren teilnehmen, kann eine für Bewerberinnen und Bewerber sowie die Hochschulen leistungsfähige Studienplatzvergabe über ein zentrales Internetportal realisiert werden, so der Vorsitzende der Landeshochschulkonferenz Niedersachsen, Professor Dr.–Ing. Jürgen Hesselbach. Für das WS 2011/12 werde man an dem bisherigen Bewerbungsverfahren festhalten.
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Auch in NRW seien die Hochschulen gut auf den erwarteten Bewerberansturm vorbereitet
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Eine Regelung der Studienplatzvergabe in Baden–Württemberg sieht vor, dass Studienplätze außerhalb der festgesetzten Kapazität nach sachgerechten Kriterien vergeben werden. Es betrifft zulassungsbeschränkte Studiengänge, die in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind. Danach sind Studienplatzklagen in Baden–Württemberg nur noch zulässig, wenn die Bewerberinnen und Bewerber sich zuvor auch im regulären Vergabeverfahren für eine Zulassung an der betreffenden Hochschule beworben haben. Führt eine Klage zum Erfolg, weil außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl noch Studienplätze vorhanden sind, werden diese dann nicht – wie bisher – nach dem Losverfahren, sondern nach den sachlichen Kriterien vergeben, die auch im regulären Vergabeverfahren gelten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Gültigkeit der Landesregelung. Das bedeutet für Bewerber, die im zentralen Verfahren keinen Studienplatz bekommen haben, dass sie sich nur noch an den Hochschulen einklagen können, die sie auf Platz 1 oder 2 in ihrem zentralen Bewerbungsantrag angegeben haben.
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Laut dpa–Bericht gehen die Wissenschaftsministerien der Länder nicht von einem generellen Mangel an Master–Studienplätzen in Deutschland aus, dies gehe aus einem internen Bericht des Hochschulausschusses der Kultusministerkonferenz hervor. Eine KMK–Erhebung für das WS 2010/11 habe ergeben, dass insgesamt 24 Prozent aller Masterstudiengänge mit einem örtlichen NC belegt sind. Von 32135 Masterstudienplätzen mit Orts–NC seien nach Ende aller Nachrückverfahren noch 6258 nicht besetzt. Der Bericht der KMK steht nicht online zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es deshalb nur in der Presse.
ZEIT online
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Bund: Bund und Länder übermitteln der Europäischen Kommission die deutschen Forderungen für das Programm für lebenslanges Lernen ab 2014 – Auslandsaufenthalte sollen für Studierende noch attraktiver werden
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Berlin: Berliner Hochschulen erhalten 70 Millionen für Studienplatzausbau
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Baden–Württemberg: Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) wird künftig Dienstherr für seine Beamten und Arbeitgeber für seine Angestellten sein. Es wird weiterhin Körperschaft des öffentlichen Rechts nach den Gesetzen des Landes sein, jedoch keine „staatliche Einrichtung“
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Berliner Hochschulgesetz: fzs kritisiert anstehende Novelle
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Delegation aus Russland informiert sich über das CHE Ranking und die Qualitätssicherung in Deutschland
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Konferenz: alumni–clubs.net vom 06. – 08. Mai 2011 an der Universität Konstanz
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HRK–Präsidentin Wintermantel erneut in den EUA–Vorstand gewählt
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Professor Dr. Georg Krücken wird Internationales Zentrum für
Hochschulforschung Kassel leiten
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Tagung der AG Organisationssoziologie zum Thema „Hochschule als Organisation“ am 10./11. Juni 2011 in Dortmund
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Stifterverband kürt Lübeck zur „Stadt der Wissenschaft 2012“
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Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der ZEIT Verlag haben erneut gemeinsam mit der Robert Bosch Stiftung den Preis für Hochschulkommunikation ausgeschrieben. Ausgezeichnet wird die beste Kommunikation zur Förderung der Internationalität einer Hochschule
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Neuer Leitfaden zur Gewinnung und Bindung ausländischer Studierender und Nachwuchswissenschaftler
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HoF/GfHf: Wettbewerb und Hochschulen – Jahrestagung der Gesellschaft für Hochschulforschung am 12./13. Mai 2011
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CHE–Forum Exzellente Nachwuchsförderung am 12.April in Köln: Nachwuchsförderung wichtiges Handlungsfeld für die Zukunftssicherung der Hochschulen – Werkstattberichte jetzt online
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Voneinander lernen – gemeinsam stark: Erster Durchgang des CHE–Jahresprogramms „Aufbau und Implementierung von QM–Systemen in Hochschulen“ mit 15 Qualitätsmanager(inne)n aus fünf Universitäten erfolgreich abgeschlossen. Neuer Durchgang startet im September 2011
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Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz begrüßte auf ihrer Sitzung am 21. März 2011 die positive Entwicklung der Studienanfängerzahlen seit Verabschiedung des Hochschulpaktes im Jahre 2007. Mit 182.000 zusätzlichen Studienanfängern bis 2010 wurde das Ziel von 91.000 zusätzlichen Studienanfängern weit übertroffen.
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Die zusätzlichen Kosten für die aus der Aussetzung des Wehr– und Zivildienstes resultierenden weiteren Studienanfänger sollen gemeinsam zur Hälfte von Bund und Länder mit jeweils 13.000 Euro verteilt auf vier Jahre finanziert werden.
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Institut für Europäische Geschichte wird Leibniz–Einrichtung
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An den bayerischen Hochschulen wurden zum Sommersemester 2007 Studienbeiträge eingeführt, deren Erhebung sozialverträglich ausgestaltet sein muss. Das IHF hat mögliche Auswirkungen der Studienbeiträge sowie deren Verwendung untersucht. Es zeigt sich, dass die Zahl der Studierenden seit Einführung der Beiträge nach einem einmaligen leichten Rückgang weiter gestiegen ist. Die innerdeutsche Zuwanderung ist auch nach 2007 kontinuierlich gestiegen, bei Bildungsausländern ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Bei der Zusammensetzung der Studierendenschaft nach sozialer Herkunft ist es zu keinen deutlichen Veränderungen gekommen. Die Verwendungsbereiche der Studienbeiträge verdeutlichen, dass das Ziel, die Studienbedingungen positiv zu beeinflussen, vor allem durch Investitionen in Personal und infrastrukturelle Maßnahmen erreicht wird.
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Ausgewählte Ergebnisse aus der Studie wurden bereits vor kurzem in einem 14–seitigen Monitoring zu den Auswirkungen der Studienbeiträge 2007 bis 2009 veröffentlicht
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Das neue Gesetz zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse soll bewirken, dass künftig für Anerkennungssuchende, Arbeitgeber und Betriebe nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verfügung stehen.
Laut BMBF haben bisher nur wenige Personen, die mit beruflichen Qualifikationen nach Deutschland kommen, die Möglichkeit, diese bewerten zu lassen. Das Bundesgesetz weitet die Ansprüche auf Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich des Bundes beträchtlich aus und schafft möglichst einheitliche, transparente und zügige Verfahren. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab Vorliegen aller zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen ergehen.
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Vor der Beratung des Bundeskabinetts über die Anerkennung von ausländischen Berufs– und Hochschulabschlüssen forderte HRK–Präsidentin Wintermantel eine möglichst rasche Verbesserung der Rechtslage. Ein Anspruch auf die Einstufung im Ausland erworbener akademischer Leistungen bedeute einen großen Schritt in Richtung Teilanerkennung von ausländischen Hochschulqualifizierungen. An der Entwicklung und Umsetzung entsprechender Programme müssten die deutschen Hochschulen frühzeitig beteiligt werden.
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Fachbereichsfusionen gehören spätestens seit dem Ende der 1990er Jahre zum Management–Repertoire der Hochschulentwicklung. Seit der Vierten Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) von 1998 hat eine Vielzahl von Fusionen stattgefunden. Weit über ein Drittel der staatlichen Hochschulen in Deutschland kennt inzwischen entsprechende Prozesse aus eigener Anschauung. Sie sind aus Perspektive der beteiligten Fachbereiche zumeist von außen durch Wissenschaftsministerien, vor allem aber durch die jeweilige Hochschulleitung ausgelöst und mit einem ganzen Bündel weitreichender Ziele verbunden.
Eine Studie von CHE Consult ist nun als CHE–Arbeitspapier 142 mit dem Titel „Von ‚Vision‘ bis ‚Untergangsszenario‘. Fachbereichsfusionen zwischen 1998 bis 2008“ veröffentlicht. Die Studie soll eine Orientierung für Praktiker(innen) des Fusionsmanagements bieten. Hochschul– und Fachbereichsleitungen wie auch Planer(innen) in der Administration finden darin Modelle und Ergebnisse der Fusionsforschung wie auch verdichtete Erfahrungen zum Fusionsmanagement.
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194 Hochschulen haben sich an der ersten Antragsrunde des Bund–Länder–Programms für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre (Qualitätspakt Lehre) beteiligt. Die Entscheidung über die Förderung trifft ein Auswahlgremium, dem neben Experten aus Wissenschaft, Studierendenschaft und Hochschulmanagement auch Vertreter des Bundes und der Länderseite angehören. Das Ergebnis wird Ende Mai 2011 vorliegen. Die Förderung soll zum Wintersemester 2011/2012 beginnen.
Bund und Länder haben den Qualitätspakt Lehre als dritte Säule des Hochschulpaktes im Juni 2010 beschlossen. Er soll Maßnahmen zur kapazitätsneutralen Personalgewinnung, Personalqualifizierung und zur Weiterentwicklung der Lehrqualität fördern. Der Bund stellt dafür bis zum Jahr 2020 rund 2 Mrd. Euro zur Verfügung. Das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher. In einer zweiten Bewilligungsrunde können zum 30. September 2011 weitere Anträge vorgelegt werden. Antragsberechtigt sind alle staatlichen Hochschulen.
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Kaum ein Thema hat die Hochschulen im vergangenen Jahr so sehr bewegt wie die neuen Möglichkeiten von Web 2.0 und Social Media. Insbesondere die Verantwortlichen für Kommunikation und Marketing sind mit der Frage konfrontiert, wie sich ihre interne und externe Arbeit verändert und welche Chancen und Risiken mit diesen Veränderungen verbunden sind. Um einen Austausch unter Experten und Verantwortlichen zu ermöglichen, veranstaltet die CHE–Marketing–Runde ein Expertenforum zum Thema „Onlinemarketing und Social Media – Aktuelle Trends im Hochschulmarketing“ am 9./10. Juni 2011 an der Universität zu Köln.
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Die nächsten Veranstaltungen:
5./6. Mai 2011:
Medizinfakultäten: von der Trennungsrechnung zur Vollkostenrechnung
Ort: Hotel Lindenhof, Bielefeld
Referent(inn)en: Andrea Güttner (CHE Consult), Dr.
Dr. Jutta Fedrowitz (Projektleiterin, CHE),
Gabriele Döller (Vizerektorin der Medizinischen Universität Innsbruck)
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Der Workshop „Medizinfakultäten: von der Trennungsrechnung zur Vollkostenrechnung" ist ausgebucht.
23./24. Mai 2011:
Qualitätsmanager(in) in Hochschulen sein – professionelles Selbstverständnis und Probleme
Ort: Dietrich–Bonhoeffer–Haus, Berlin
Referent(inn)en: Prof. Dr. Jens Martin Gurr (Universität Duisburg–Essen),
Prof. Dr. Rainer Künzel (Uni Osnabrück und ZEvA Hannover),
Dr. Sigrun Nickel (Projektleiterin, CHE),
Prof. Dr. Ada Pellert (Gründungspräsidentin, Deutsche Universität für Weiterbildung, Berlin)
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Weitere Kurse finden Sie unter
www.hochschulkurs.de |
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Die bevorstehende Trauung des britischen Prinzen mit Kate Middleton hat die Veröffentlichung einer zehnjährigen wissenschaftlichen Untersuchung beflügelt. Sie beschäftigt sich mit dem Thema „Das Für und Wider einer royalen Hochzeit“ und argumentiert, dass das Gesetz zur Eheschließung in adeligen Kreisen einer Änderung bedarf. Nach der aktuellen Gesetzeslage sei es immer noch nicht möglich als Thronfolger eine Katholikin zu heiraten, gegen eine Scientologin oder Muslime spräche aber nichts. Die Wissenschaftlerin hat zudem herausgefunden, dass theoretisch jeder, der entfernt verwandt mit König George II. ist, das Einverständnis der Queen persönlich benötigt, wenn er oder sie heiraten möchte. Fazit: Eine Überarbeitung der Gesetze wäre angebracht.
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Redaktion:
Britta Hoffmann–Kobert
Nina Kothy
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